nicht mehr zu benützenden Grund zu Gunsten der Stadtgemeinde ausdrücklich Verzicht leistet, wovon jedoch im vorliegenden Gesuche keine Erwähnung geschieht. Es steht daher dem Gesuchsteller frey, dießfalls sein weiteres Einschreiten hieher vorzulegen. Wurde einstimmig angenommen. 2349. Franz Bregcha ersucht um Veranlassung der nöthigen Vorkehrungen zur Verhüthung eines Schadens am Kommunalsäckel bey Beginn der Wirksamkeit des neuen Bierbesteuerungsgesetzes. Antrag. Es sey durch ein Comite, bestehend aus Mitgliedern der I u II Section und unter Zuzug des Gemeinderathes Hr. Dr Hochhauser so wie des Hr. Finanzwachkommissärs u Kaßier Willner diese Angelegenheit zu berathen, u. die beantragten entsprechenden Bestimmungen dem Gemein derathe zur Beschlußfassung vorzulegen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage, und wurden in das Comité die Herren Vize Bürgermeister Putz, Gemeinderath Jos. Landsiedl, Josef
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