Wahl in die Kenntniß gesetzt werde. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 1907. Vortrag wegen Constituirung des Gemeinderathes und Vorname der Bürgermeisterwahl und dessen Stellvertreter. Auf Grund der so eben erfolgten Bestätigung der im abgewichenen Monate stattgehabten Neu- und Ergänzungswahlen des Gemeinderathes lade ich den löbl. Gemeinderath hiemit ein, den Tag zu bestimmen, an welchem die Constituirung des durch die Neuwahlen ergänzten Gemeinderathes stattfinden soll. Ich erlaube mir hiezu Sontag den 18. April d.J. Vormittags 11 Uhr in Vorschlag zu bringen. Nachdem die Dauer der Amtsführung des Bürgermeisters so wie das Mandat des VizeBürgermeisters abgelaufen ist, so hat nach §. 41 des Gemeinde Statutes der Stadt Steyr der Gemeinderath unter dem Vorsitze des ältersten Mitgliedes aus seiner Mitte den Vorstand (Bürgermeister) durch absolute Stimmenmehrheit mit einer Amtsdauer von 3 Jahren, dann
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