Ratsprotokoll vom 9. April 1869

Wahl in die Kenntniß gesetzt werde. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 1907. Vortrag wegen Constituirung des Gemein- derathes und Vorname der Bürgermeisterwahl und dessen Stellvertreter. Auf Grund der so eben erfolgten Bestätigung der im abgewiche- nen Monate stattgehabten Neu- und Ergänzungswahlen des Gemeinderathes lade ich den löbl. Gemeinderath hiemit ein, den Tag zu bestimmen, an welchem die Constituirung des durch die Neuwahlen ergänz- ten Gemeinderathes stattfin- den soll. Ich erlaube mir hiezu Son- tag den 18. April d.J. Vormittags 11 Uhr in Vorschlag zu bringen. Nachdem die Dauer der Amts- führung des Bürgermeisters so wie das Mandat des Vize- Bürgermeisters abgelaufen ist, so hat nach §. 41 des Gemeinde Statutes der Stadt Steyr der Gemeinderath unter dem Vor- sitze des ältersten Mitgliedes aus seiner Mitte den Vorstand (Bürgermeister) durch abso- lute Stimmenmehrheit mit ei- ner Amtsdauer von 3 Jahren, dann

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