Ratsprotokoll vom 9. April 1869

Nachdem es sich im vorliegenden Falle und bey dieser Verhandlung um keine Vereinbarung über zum Eisenbahnbau nothwendige Objekte handelte, sondern einfach um eine feuerpolizeyliche Anord- nung auf Grund der schon früher unter Intervenirung der hiezu berichtigten Behörden und Organe getroffenen Maßregeln zur Sicherung der an der Eisenbahn liegenden durch den Lokomotivbetrieb ei- ner Feuersgefahr ausgesetzten Objekte, welche Anordnung der Gemeinde Vorstehung auf Grund des § 47 Punkt 10 des G. Statutes der Stadt Steyr vom 18. Jänner 867 un bestritten zusteht, wurde einstimmig beschlossen sich be- züglich dieses Vorganges auf Grund des §. 94 des Statutes vom h. Landesausschuße in Betreff des weiter einzuhaltenden Vor- ganges die Weisung zu erbit- ten. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Pöltl Jos. Landsiedl Amtmann Schriftführer

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