Vortrag Die Gemeinderathswahlen sind nunmehr vollendet, und nach §. 38 des Gemeindestatutes ist ein Termin von 8 Tagen anberaumt, um etwaige Reklamationen gegen die Giltigkeit der Wahlen beim Gemeinderathe anbringen zu können. Diese Reklamationsfrist ist, am 30. v. Mts abgelaufen, und es wurde laut der vorliegenden AmtsRelation dagegen keine Einwendung erhoben. Die Section stellt demnach den Antrag: Es sey ein Comité aus den Herren Gemeinderäthen zu bestimmen, welches die Prüfung der Wahlakten vorzunehmen, und das Resultat derselben bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderathe zu berichten habe. Einstimmig angenommen und wurden die Herren Gemeinderäthe Alois Vogl, Josef Reichl, Josef Theißig und Franz Werndl bestimmt. 1612. Gesuch des Friedrich Robert Schött aus Ruhrort in Preußen, gegenwärtig Correspondent bey den Herren Gebrüder Werndl um Zusicherung seiner Aufnahme in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr behufs Erwerbung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2