Ratsprotokoll vom 12. März 1869

gigen Frist dieselbe gemeinderäthlich zu prüfen sey. Wolle der löbl. Gemeinderath diese Verfügung zur Kenntniß nehmen. Zur Kenntniß, und ist nach Ablauf der Auflagefrist und gemeinderäthlicher Prüfung dieser Rechnungs-Abschluß wie in den Vorjahren zur all gemeinen Kenntniß in den Druck zu legen. 1106 Prototoll mit Alois Köstler über den Verkauf seines Hauses. Vortrag In der Gemeinderathssitzung vom 26. Febr d.J. wurde beschlossen, wegen Ankauf des Köstlerzum Behufe der Strassenregulirung hauses in Unterhandlung zu treten, an Ort und Stelle Kommission abzuhalten, und dem Gemeinderathe bis zur nächsten Sitzung zu berichten. In Folge dieses Beschlußes hat H. Bürgermeister mit dem H. Gemeinderathe Haller den Augenschein vorgenommen und es wurde sonach H. Alois Köstler in das Amt vorgeladen, und zur Abgabe seiner Äußerung aufgefordert. Dieselbe lautet: (Wurde vorgelesen). Indem ich hiemit den löbl. Ge-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2