Ratsprotokoll vom 12. März 1869

gigen Frist dieselbe gemein- deräthlich zu prüfen sey. Wolle der löbl. Gemeinde- rath diese Verfügung zur Kenntniß nehmen. Zur Kenntniß, und ist nach Ablauf der Auflagefrist und gemeinderäthlicher Prüfung dieser Rechnungs-Abschluß wie in den Vorjahren zur all gemeinen Kenntniß in den Druck zu legen. 1106 Prototoll mit Alois Köstler über den Verkauf seines Hauses. Vortrag In der Gemeinderathssitzung vom 26. Febr d.J. wurde beschlos- sen, wegen Ankauf des Köstler- zum Behufe der Strassenregulirung hauses in Unterhandlung zu treten, an Ort und Stelle Kom- mission abzuhalten, und dem Gemeinderathe bis zur näch- sten Sitzung zu berichten. In Folge dieses Beschlußes hat H. Bürgermeister mit dem H. Gemeinderathe Haller den Augenschein vorgenommen und es wurde sonach H. Alois Köstler in das Amt vorgela- den, und zur Abgabe seiner Äußerung aufgefordert. Dieselbe lautet: (Wurde vorgelesen). Indem ich hiemit den löbl. Ge-

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