körper für den verstorbenen Herrn Kajetan Plaichinger die Ersatzwahl vorzunehmen. Die Wählerlisten wurden laut beifolgender Kundmachung welche jedem Hausbesitzer zu- gestellt wurde, öffentlich aufgelegt, und es sind in der festgesetzten Frist von 8 Tagen laut dem vorliegenden Rekla- mationsprotokolle dagegen keine Einwendungen vorgebracht worden. Am 16. März d.J. geht die gegebene Auflagefrist von 4 Wochen zu Ende. Vom 8. bis 15. März läuft die 8tä- gige Frist, welche den Wahlen voranzugehen hat, während welcher die Wähler das Wahl- ausschrieben zugestellt erhal- ten. Die Wahl selbst wird vorgenommen. Am 17. März der III. Wahlkörper 〃 19. 〃 〃 II. do. und 〃 22. 〃 〃 I. do. Gemäß §. 35. des Gemeinde Statu- tes bringe ich für jeden Wahlkör- per nachstehende 5 Herren zur Wahlkommission in Vorschlag, u. zwar: für den III. Wahlkörper Herr Alois Vögerl, Franz Osbild Johann Redl, Johann Amtmann, Karl Fendt; für den II. Wahlkörper die Herrn Karl Schreiner, Franz Schrei-
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