Ratsprotokoll vom 26. Februar 1869

ausschließlichen Rechtes, den von der alten Wehre bis zum Kohl- angerspitz längs des Mitter- wassers zu gewinnenden Schotter u. Sand unbedingt ausführen zu können, einen Betrag von jährlich 15 fl zur Stadtkassa ent- richten zu wollen, wird unter der Bedingung gemeinderäth- lich genehmigt, daß es der Ge- meinde Vorstehung frey steht, ihren erforderlichen Bedarf an Sand und Schotter nach Belie- ben unentgeldlich zu nehmen, hingegen Herr Franz Eysn ver- pflichtet sey, jedem Bürger für seinen eigenen Bedarf den erforderlichen Sand und Schotter gegen Entrichtung eines Betrages von 3 xr pr Fuhr zu überlassen, bey Ver- führung des Sand und Schotters die bezeichneten Ufergränzen zur Vermeidung jeder Beschä- digung einzuhalten, und daß für das Klauben u Ausführen der Kalksteine daselbst nichts zu entrichten ist, beziehweise ver- langt werden dürfe. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Jos. Landsiedl Amtmann Schriftführer

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