ausschließlichen Rechtes, den von der alten Wehre bis zum Kohlangerspitz längs des Mitterwassers zu gewinnenden Schotter u. Sand unbedingt ausführen zu können, einen Betrag von jährlich 15 fl zur Stadtkassa entrichten zu wollen, wird unter der Bedingung gemeinderäthlich genehmigt, daß es der Gemeinde Vorstehung frey steht, ihren erforderlichen Bedarf an Sand und Schotter nach Belieben unentgeldlich zu nehmen, hingegen Herr Franz Eysn verpflichtet sey, jedem Bürger für seinen eigenen Bedarf den erforderlichen Sand und Schotter gegen Entrichtung eines Betrages von 3 xr pr Fuhr zu überlassen, bey Verführung des Sand und Schotters die bezeichneten Ufergränzen zur Vermeidung jeder Beschädigung einzuhalten, und daß für das Klauben u Ausführen der Kalksteine daselbst nichts zu entrichten ist, beziehweise verlangt werden dürfe. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Jos. Landsiedl Amtmann Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2