widrige Aufrechnung von Siechen- verpflegskosten für Syphiliti- sche, u. die Verweigerung der Zahlung derselben. Herr Referent erstattet hier- über umständlichen Vortrag, und stellt so nach folgenden Sections-Antrag Es sey an die barmherzigen Schwe- stern die Mittheilung zu machen, daß der Gemeinderath den §. 8 des Vertrages vom 21 July 1865 außer Kraft gesetzt wissen will, dem- gemäß die ehrwürdige Frau Oberin einzuladen ist, sich längstens binnen 4 Wochen entweder zustimmend oder ablehnend schriftlich zu äus- sern, wobey der Gemeinderath keine oder eine ausweichende Antwort als eine ablehnende betrachten wird. Dieser Sections Antrag wurde einstimmig angenommen. Z. 6164 do 1867. Hierauf kam zum Vortrage die vom gemeinderäthlich bestell- ten Comité revidierte um umge- arbeitete Geschäfts Ordnung für den Gemeinderath der Stadt Steyr. Nach Vorlesung derselben durch den Schriftführer wurde diese Geschäfts Ordnung einhellig genehmigt. Nach Erschöpfung der Tages Ord- nung bringt Herr Bürgermei- ster zum Vortrag: Gesuch der Theresia Riegelthaler
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2