widrige Aufrechnung von Siechenverpflegskosten für Syphilitische, u. die Verweigerung der Zahlung derselben. Herr Referent erstattet hierüber umständlichen Vortrag, und stellt so nach folgenden Sections-Antrag Es sey an die barmherzigen Schwestern die Mittheilung zu machen, daß der Gemeinderath den §. 8 des Vertrages vom 21 July 1865 außer Kraft gesetzt wissen will, demgemäß die ehrwürdige Frau Oberin einzuladen ist, sich längstens binnen 4 Wochen entweder zustimmend oder ablehnend schriftlich zu äussern, wobey der Gemeinderath keine oder eine ausweichende Antwort als eine ablehnende betrachten wird. Dieser Sections Antrag wurde einstimmig angenommen. Z. 6164 do 1867. Hierauf kam zum Vortrage die vom gemeinderäthlich bestellten Comité revidierte um umgearbeitete Geschäfts Ordnung für den Gemeinderath der Stadt Steyr. Nach Vorlesung derselben durch den Schriftführer wurde diese Geschäfts Ordnung einhellig genehmigt. Nach Erschöpfung der Tages Ordnung bringt Herr Bürgermeister zum Vortrag: Gesuch der Theresia Riegelthaler
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