dige Anweisung einer Pen- sion resp. Gnadengabe. Antrag Nachdem die Witwe des verstor- benen Kanzellisten Ludwig Michl nach dem bestehenden Pensi- onsnormale mit Rücksicht auf seine Dienstjahre einen Anspruch auf eine Pension nicht geltend machen kann, so sey je doch in Würdigung der von dem Verstorbenen beim vor- maligen Magistrate geleiste- ten unentgeltlichen Dienste u. während seiner hierämtlichen Anstellung treu erfüllten Dienstespflichten der hinterlas- senen Witwe Theresia Michl eine Gnadengabe von monath- lich 7 fl zu bewilligen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 618. Gesuch der Theresia Michl um gnädige Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für ihre 4 unversorgten Kinder. Wird der Sections Antrag, den 4 Kindern Alois, Ludwig, There- sia u. Leopold Michl bis zur Er- reichung des normalmäßigen Alters eine Gnadengabe von 5 fl als Erziehungsbetrag zu bewilligen, gemeinde- räthlich genehmigt.
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