dige Anweisung einer Pension resp. Gnadengabe. Antrag Nachdem die Witwe des verstorbenen Kanzellisten Ludwig Michl nach dem bestehenden Pensionsnormale mit Rücksicht auf seine Dienstjahre einen Anspruch auf eine Pension nicht geltend machen kann, so sey je doch in Würdigung der von dem Verstorbenen beim vormaligen Magistrate geleisteten unentgeltlichen Dienste u. während seiner hierämtlichen Anstellung treu erfüllten Dienstespflichten der hinterlassenen Witwe Theresia Michl eine Gnadengabe von monathlich 7 fl zu bewilligen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 618. Gesuch der Theresia Michl um gnädige Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für ihre 4 unversorgten Kinder. Wird der Sections Antrag, den 4 Kindern Alois, Ludwig, Theresia u. Leopold Michl bis zur Erreichung des normalmäßigen Alters eine Gnadengabe von 5 fl als Erziehungsbetrag zu bewilligen, gemeinderäthlich genehmigt.
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