selbes zu inbenannten Zwecke verwendet wird, und selbe die Nachsicht der ärarischen Steuern genießen, sowohl für das Jahr 1868 als für die Zukunft von der Entrichtung der Gemeindeumlagen zu befreyen. Einstimmig angenommen. 6. Johann Gruber Polizey Coär und Johann Wansner Polizey Coats Adjunkt überreichen je 1 Verzeichniß über geleistete außergewöhnliche Dienste zur gefälligen Bemessung und Flüssigmachung der dießfalls zugesicherten Remuneration. Antrag. In Gemäßheit des §. 40. der vom Gemeinderathe genehmigten Dienstes Instruktion für die städtische Polizeywache, und auf Grund der vorliegenden Verzeichniße der von Seite der beiden Polizey Commißariatsbeamten geleisteten außerordentlichen Dienste wolle der löbl. Gemeinderath für jeden derselben eine Remuneration pr 20 fl genehmigen. Wurde dieser Antrag einstimmig genehmigt. IV Section. Obmann Herr Gemeinderath Ant. Theod: Schweikofer. 6788. Gesuch des Josef Reinhart um Aufname in die Siechenanstalt
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