werde, den zu öffentlichen Wege nothwendigen Grund für die Gemeinde vorzubehalten. 2. daß auf die Obstbäume längst der Strasse nicht reflektirt, sondern von der Gemeinde seinerzeit andere Bäume gepflanzt werden. 3. Wegen Einlösung des Köstler Schneiderhauses No 252 seinerzeit das Erforderliche einzuleiten. 4. Die Gemeinde macht sich verbindlich, die Aloisikapelle, falls selbe in folge der Strassenanlage beseitiget werden müßte, dieselbe auf einen anderen geeigneten Platze aufzustellen. 5. Um damit die Zufahrtstrasse von der Schönau über den Wieserberg eine entsprechenden Breite erhalte, sey sich an die Direktion der Kronprinz Rudolfbahn wegen Hineinrückung des Stakettenzaunes und Abgrabung der oberhalb bestehenden Aufdämmung und Beseitigung einiger Bäume, endlich wegen unentgeldlicher Überlassung des Leithengrundes beim demolirten Hause No 250 zu verwenden. 6. Endlich wolle genehmiget werden, daß bey der neuen Strassen-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2