werde, den zu öffentlichen Wege nothwendigen Grund für die Gemeinde vorzube- halten. 2. daß auf die Obstbäume längst der Strasse nicht reflektirt, sondern von der Gemeinde seinerzeit andere Bäume ge- pflanzt werden. 3. Wegen Einlösung des Köstler Schneiderhauses No 252 seinerzeit das Erforderliche einzuleiten. 4. Die Gemeinde macht sich ver- bindlich, die Aloisikapelle, falls selbe in folge der Stras- senanlage beseitiget wer- den müßte, dieselbe auf ei- nen anderen geeigneten Platze aufzustellen. 5. Um damit die Zufahrtstrasse von der Schönau über den Wie- serberg eine entsprechenden Breite erhalte, sey sich an die Direktion der Kronprinz Ru- dolfbahn wegen Hineinrückung des Stakettenzaunes und Ab- grabung der oberhalb beste- henden Aufdämmung und Be- seitigung einiger Bäume, endlich wegen unentgeldlicher Überlassung des Leithengrun- des beim demolirten Hause No 250 zu verwenden. 6. Endlich wolle genehmiget wer- den, daß bey der neuen Strassen-
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