Ratsprotokoll vom 8. Jänner 1869

der edlen Frau Wohlthäterin ins Leben zu treten, da sie sich auf ihre Lebensdauer den Interes- senbezug von dieser Stiftungs- Obligation vorbehalten hat. Nach Eintritt der Wirksamkeit dieser Stiftung sind die jährli¬ chen Interessen von der Stif- tungs-Obligation an ein ver- waistes Mädchen im Waisen- hause № 510 in Aichet in der Art zu verleihen, daß die Namen der daselbst untergebrachten verwaisten Mädchen auf Zettel geschrieben, in eine Urne ge- legt, und zur Beseitigung je- der Gunst die Ziehung vorge- nommen werde, welche jederzeit unter Intervenirung des je- weiligen Bürgermeisters am 19. November im Waisenhause statt zu finden hat. Der entfallende Interessenbe- trag ist für jenes Mädchen, wel- che durch das Loos gezogen wur- de, bey der hiesigen Sparkasse auf ihren Namen fruchtbrin- gend anzulegen, das Sparkasse- büchel in der Depositenkasse der Stadtkommune Steyr zu hinterlegen, und dann zu erfolgen, wenn dieses Mädchen großjährig seyn, oder früher zu einer ordentlichen Versorgung gelangen wird. Ein unor-

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