der edlen Frau Wohlthäterin ins Leben zu treten, da sie sich auf ihre Lebensdauer den Interessenbezug von dieser StiftungsObligation vorbehalten hat. Nach Eintritt der Wirksamkeit dieser Stiftung sind die jährli¬ chen Interessen von der Stiftungs-Obligation an ein verwaistes Mädchen im Waisenhause № 510 in Aichet in der Art zu verleihen, daß die Namen der daselbst untergebrachten verwaisten Mädchen auf Zettel geschrieben, in eine Urne gelegt, und zur Beseitigung jeder Gunst die Ziehung vorgenommen werde, welche jederzeit unter Intervenirung des jeweiligen Bürgermeisters am 19. November im Waisenhause statt zu finden hat. Der entfallende Interessenbetrag ist für jenes Mädchen, welche durch das Loos gezogen wurde, bey der hiesigen Sparkasse auf ihren Namen fruchtbringend anzulegen, das Sparkassebüchel in der Depositenkasse der Stadtkommune Steyr zu hinterlegen, und dann zu erfolgen, wenn dieses Mädchen großjährig seyn, oder früher zu einer ordentlichen Versorgung gelangen wird. Ein unor-
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