Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1868

ten; und daß die Einhebung dieser Zuschläge von dem von auswärtigen Bräuern angeführt werdenden Bier wieder von den bestellten Perzipienten bey den Wegmauthschranken nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 5. Seyen Auszüge aus den Präliminarien und die Höhe der einzuhebenden Umlage angemessen zu veröffentlichen. Einhelliger Beschluß. Der Gemeinderath genehmigt einstimmig die vom Comité geprüften und rektifizirten Präliminarien der Stadtkommune, des ArmenInstitutes, des Mildenversorgungsfondes und der vier Pfründenstiftungen, ferner die vom Comité gestellten Anträge in Betriff des Präliminars der Stadtkasse Punkt 2. ad a, b und c, und beauftragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüsse nach den angedeutenden Anordnungen

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