den sind, so wurden dieselben von dem gemeinderäthlich bestellten Comite geprüft, und werden diese Präliminarien hiemit zum Vortrage gebracht: (Präliminar der Stadtkommune). Das Comite stellt sonach folgende Anträge zur Beschluß fassung: 1. Die Präliminarien der Stadtkasse und der VersorgungsAnstalten seyen in allen Ansätzen zu genehmigen, und daher dem Kasseamte zur Darnachachtung bey der Gebarung im Jahre 1869 und Vorschreibung der Gebüren zuzustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres Einkünfte der Stadtkasse zum Behufe der Bedeckung der sämmtlichen Auslagen mit Inbegriff der Schulkosten im Jahre 1869 von den Steuerpflichtigen folgende Umlagen von den direkten und indirekten landesfürstl. Steuern einzuheben: a. eine Umlage von sämmtlichen direkten landesfürst. Steuern ohne Zuschläge mit 35 Prozent, b. die bisherige 20 % Anlage von der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge für die hieror-
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