Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1868

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 20. Dezember 1868 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 20. Dezember 1868 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 17 Gemeinderäthen und zwar: der Herren: Leopold Huber, Alois Vögerl, Josef Landsiedl, Mathias Stalzer, Josef Theißig, Karl Holderer, Josef Reder, Ant. Theod. Schweikofer, Franz Schachinger, Alois Graßl, Alois Vogl, Vinzenz Mayr, Johann Haratzmüller, Ferdinand Gründ- ler, Josef Reichl, Karl Edelbauer, Karl Fellerer. Schriftführer der städt. Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren: Josef Haller, Josef Werndl, Franz Werndl, Leopold Putz, Franz Wickhoff, Kajetan Plaichinger. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung, und es trägt sonach vor: Der Obmann der II. Section Herr Gemeinderath Josef Theißig: 6608. Relation des gemeinderäth lich berufenen Comité über die Prüfung der Prälimi- narien der Stadtkasse und der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1869. Vortrag Diese Präliminarien sind ge- mäß Kundmachung vom 28. Novbr d.J. Z. 6343 durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht auf- gelegen, und nachdem da- gegen von Seite der Gemein- deglieder laut der Amtsrela- tion vom 14. Dezbr d.J. Z. 6553 keine Einwendungen erhoben wor-

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 20. Dezember 1868 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 17 Gemeinderäthen und zwar: der Herren: Leopold Huber, Alois Vögerl, Josef Landsiedl, Mathias Stalzer, Josef Theißig, Karl Holderer, Josef Reder, Ant. Theod. Schweikofer, Franz Schachinger, Alois Graßl, Alois Vogl, Vinzenz Mayr, Johann Haratzmüller, Ferdinand Gründler, Josef Reichl, Karl Edelbauer, Karl Fellerer. Schriftführer der städt. Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren: Josef Haller, Josef Werndl, Franz Werndl, Leopold Putz, Franz Wickhoff, Kajetan Plaichinger. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung, und es trägt sonach vor: Der Obmann der II. Section Herr Gemeinderath Josef Theißig: 6608. Relation des gemeinderäth lich berufenen Comité über die Prüfung der Präliminarien der Stadtkasse und der Versorgungs Anstalten für das Jahr 1869. Vortrag Diese Präliminarien sind gemäß Kundmachung vom 28. Novbr d.J. Z. 6343 durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen, und nachdem dagegen von Seite der Gemeindeglieder laut der Amtsrelation vom 14. Dezbr d.J. Z. 6553 keine Einwendungen erhoben wor-

den sind, so wurden dieselben von dem gemeinderäthlich bestellten Comite geprüft, und werden diese Präliminarien hiemit zum Vortrage gebracht: (Präliminar der Stadtkommune). Das Comite stellt sonach folgende Anträge zur Beschluß fassung: 1. Die Präliminarien der Stadtkasse und der VersorgungsAnstalten seyen in allen Ansätzen zu genehmigen, und daher dem Kasseamte zur Darnachachtung bey der Gebarung im Jahre 1869 und Vorschreibung der Gebüren zuzustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres Einkünfte der Stadtkasse zum Behufe der Bedeckung der sämmtlichen Auslagen mit Inbegriff der Schulkosten im Jahre 1869 von den Steuerpflichtigen folgende Umlagen von den direkten und indirekten landesfürstl. Steuern einzuheben: a. eine Umlage von sämmtlichen direkten landesfürst. Steuern ohne Zuschläge mit 35 Prozent, b. die bisherige 20 % Anlage von der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge für die hieror-

den sind, so wurden dieselben von dem gemeinderäthlich be- stellten Comite geprüft, und werden diese Präliminarien hiemit zum Vortrage gebracht: (Präliminar der Stadtkom- mune). Das Comite stellt sonach fol- gende Anträge zur Beschluß fassung: 1. Die Präliminarien der Stadt- kasse und der Versorgungs- Anstalten seyen in allen An- sätzen zu genehmigen, und daher dem Kasseamte zur Dar- nachachtung bey der Gebar- ung im Jahre 1869 und Vor- schreibung der Gebüren zuzu- stellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnli- chen Jahres Einkünfte der Stadt- kasse zum Behufe der Bedeckung der sämmtlichen Auslagen mit In- begriff der Schulkosten im Jah- re 1869 von den Steuerpflichti- gen folgende Umlagen von den direkten und indirekten landesfürstl. Steuern einzuhe- ben: a. eine Umlage von sämmtlichen direkten landesfürst. Steuern ohne Zuschläge mit 35 Prozent, b. die bisherige 20 % Anlage von der Verzehrungssteuer ohne Zuschläge für die hieror-

tige Consumtion von Bier Wein, Obstmoste und Fleisch. c. die bisherigen Gebäude- Zinskreuzer von Zinsungen bis 100 fl mit 2 % bis 200 fl mit 3 1/2 % und über 200 fl mit 5 % welche von den Miethparthey- en zu entrichten und von den Hausbesitzern abzufüh- ren sind. 3. Um für den Beschluß der 35 % Umlage von den direkten Steuern die gesetzliche Giltig- keit zu erlangen, ist nach Vorschrift des städtischen Ge- meindestatutes vom 18. Jänner 1867 die Zustimmung des hohen ob der ennserischen Landes- Ausschusses zu erwirken, und nach deren Einlangung der dießfällige Repartions- Kataster wieder von den Kanzleybeamten gegen eine Remuneration von 50 fl an- zufertigen. 4. Bezüglich der Verzehrungs- steuer Gemeindezuschläge von den hiesigen Bräuern Wirthen u. Schlächtern sey bey der k.k. Finanz-Direktion in Linz wieder um die Er- mächtigung des hiesigen kk. Steueramtes zu deren Ein- hebung in der bisherigen Höhe und Weise einzuschrei-

tige Consumtion von Bier Wein, Obstmoste und Fleisch. c. die bisherigen GebäudeZinskreuzer von Zinsungen bis 100 fl mit 2 % bis 200 fl mit 3 1/2 % und über 200 fl mit 5 % welche von den Miethpartheyen zu entrichten und von den Hausbesitzern abzuführen sind. 3. Um für den Beschluß der 35 % Umlage von den direkten Steuern die gesetzliche Giltigkeit zu erlangen, ist nach Vorschrift des städtischen Gemeindestatutes vom 18. Jänner 1867 die Zustimmung des hohen ob der ennserischen LandesAusschusses zu erwirken, und nach deren Einlangung der dießfällige RepartionsKataster wieder von den Kanzleybeamten gegen eine Remuneration von 50 fl anzufertigen. 4. Bezüglich der Verzehrungssteuer Gemeindezuschläge von den hiesigen Bräuern Wirthen u. Schlächtern sey bey der k.k. Finanz-Direktion in Linz wieder um die Ermächtigung des hiesigen kk. Steueramtes zu deren Einhebung in der bisherigen Höhe und Weise einzuschrei-

ten; und daß die Einhebung dieser Zuschläge von dem von auswärtigen Bräuern angeführt werdenden Bier wieder von den bestellten Perzipienten bey den Wegmauthschranken nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 5. Seyen Auszüge aus den Präliminarien und die Höhe der einzuhebenden Umlage angemessen zu veröffentlichen. Einhelliger Beschluß. Der Gemeinderath genehmigt einstimmig die vom Comité geprüften und rektifizirten Präliminarien der Stadtkommune, des ArmenInstitutes, des Mildenversorgungsfondes und der vier Pfründenstiftungen, ferner die vom Comité gestellten Anträge in Betriff des Präliminars der Stadtkasse Punkt 2. ad a, b und c, und beauftragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüsse nach den angedeutenden Anordnungen

ten; und daß die Einhebung dieser Zuschläge von dem von auswärtigen Bräuern angeführt werdenden Bier wieder von den bestellten Perzipienten bey den Weg- mauthschranken nach der Instruktion vom 20. Oktober 1856 zu geschehen habe. 5. Seyen Auszüge aus den Prä- liminarien und die Höhe der einzuhebenden Umlage an- gemessen zu veröffent- lichen. Einhelliger Beschluß. Der Gemeinderath geneh- migt einstimmig die vom Comité geprüften und rekti- fizirten Präliminarien der Stadtkommune, des Armen- Institutes, des Mildenver- sorgungsfondes und der vier Pfründenstiftungen, ferner die vom Comité gestellten Anträge in Be- triff des Präliminars der Stadtkasse Punkt 2. ad a, b und c, und beauf- tragt schlüßlich das Amt, diese Beschlüsse nach den angedeuten- den Anordnungen

Post 1 bis 5. durchzuführen. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Theißig

Post 1 bis 5. durchzuführen. Hiernach wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Theißig

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