Ratsprotokoll vom 11. Dezember 1868

amts Prüfung aufrecht er- halten wolle oder nicht? Hierauf entspann sich eine längere Debatte, der zufol- ge es von der Verleihung der Sekretärsstelle an einen der eingeschrittenen Compe- tenten sein Abkommen erhielt, und folgende Anträge zur Beschlußfassung ge- langten: 1. Hat sich der anzustellende Sekretär mit der Richter- amts Prüfung auszuweisen oder nicht? Beschluß mit 19 gegen 1 Stimme der Gemeinderath hält das aufgestellte Prinzip wegen Ausweisung über die abge- legte Richteramts Prüfung und erworbene praktische Befähigung vollkommen auf- recht. 2. Soll die Sekretärsstelle neu- erdings u. unter welchen Modalitäten ausgeschrieben werden? Beschluß per majora mit 15 ge- gen 5 Stimmen. Die erledigte Sekretärsstelle ist neuerdings mit einem Jah- resgehalt von 900 fl nebst freiyer Wohnung mit dem Competenztermine von 4 Wo- chen auszuschreiben, und ha-

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