Mädchenschule um Flüßigerhaltung des von der Stadtkommune an einen Lehrer der kk: Mädchenschule zu leistenden Zuschußes. Ist dem Herrn Bittsteller rathschlägig zu erinnern, daß der Gemeinderath keinen Anstand nimmt, den festgesetzten Zuschuß für den supplierenden Lehrer Herrn Josef Markut jährlich pr 189 fl ÖW flüssig zu erhalten, welcher Zuschuß in monathlichen Fristen bey der Stadtkassa behoben werden kann. 5295. Statthalterey Erlaß vom 15. Oktober 868 Z. 10132 in Betreff der Einführung des obligatorischen Turnunterrichtes an die hiesigen Volksschulen. Wird zur Wissenschaft genommen, und ist hievon dem hiesigen Turnrathe eine Abschrift dieses Erlaßes mitzutheilen. 5224. Ärztliches Gutachten in Betreff der im städtischen Arreste befindlichen Juliana Müller. Ist Juliana Müller in die Siechenanstalt mit gänzlicher Verpflegung aufzunehmen. Weiters wurde beschloßen daß bey dem zunächst eintrettenden Erledigungsfalle eines
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