Ratsprotokoll vom 2. Oktober 1868

haben daher es auch dem Gemein- derath zur unerläßlichen Pflicht gemacht, zur bestmöglichen Be- förderung desselben beizutra- gen, und die geeigneten An- ordnungen zu erlassen. Dazu gehört vor Allem auch eine zweckmäßige Fiacker Ord- nung. Der Gemeinderath hat daher in seiner Sitzung vom 9. September d.J. die Erlassung einer Fiacker-Ordnung be- schlossen, und die Verfassung derselben der I. Section über- tragen. Die Section hat sich in den Hauptbestimmungen an die schon erprobte Fiacker- Ordnung der Stadt Linz ge- halten, welche der Gemeinde Vorstehung auf gestelltes Ansuchen von dem Herrn Bürgermeister in Linz dienst- freundlich mitgetheilt wur- de, und Abänderungen nur dort vorgenommen, wo Orts- verhältniße u. polizeyliche Rücksichten es nothwendig gemacht haben. Vor Verfas- sung des Tarifes wurden die hiesigen Lohnkutscher vorgerufen, und um Anga- be der Fahrpreise vernom- men, dieselben zusammen- gestellt, mit dem Linzer Tarife vergliechen, und

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