führung der Versorgungs An- stalten relationirt über die Folgen der durch die Erhöhung der Einkommensteuer von den Obligations Interessen auf 20% verursachten Verminderung des Einkommens dieser Anstal- ten u. die dießfalls nöthig werdenden Maßregeln. Hierüber wurde nach einge- hender Würdigung der kassa- ämtlichen Darstellungen u. Anträge nachstehender einhelli- ger Beschluß gefaßt: I. Bey dem Armen Institute hat, da der künftige Interessen Ertrag durch die eingetretene Verlosung sämmtlicher in W.W. verzinslicher Obligationen nahezu ausgegli- chen wird, keine außerordent- liche Betheilungs- oder sonstige Reduction einzutreten. II. Beym milden Versorgungs- fonde hingegen hat zum Er- satz des bedeutenden Interessen- Entganges von 674 fl 3 xr 1. Die weitere Zahlung der 2% Per- ceptions-Gebühr pr 170 fl an die Stadt- kasse, welche ohnehin zumeist für die Verwaltung der früheren Dominien bestimmt war, aufzuhö- ren, und 2. wird, anstatt einer noch weite- ren Reduction der Pfründenbeträ- ge, die ohnehin im vorigen Jahre
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