führung der Versorgungs Anstalten relationirt über die Folgen der durch die Erhöhung der Einkommensteuer von den Obligations Interessen auf 20% verursachten Verminderung des Einkommens dieser Anstalten u. die dießfalls nöthig werdenden Maßregeln. Hierüber wurde nach eingehender Würdigung der kassaämtlichen Darstellungen u. Anträge nachstehender einhelliger Beschluß gefaßt: I. Bey dem Armen Institute hat, da der künftige Interessen Ertrag durch die eingetretene Verlosung sämmtlicher in W.W. verzinslicher Obligationen nahezu ausgeglichen wird, keine außerordentliche Betheilungs- oder sonstige Reduction einzutreten. II. Beym milden Versorgungsfonde hingegen hat zum Ersatz des bedeutenden InteressenEntganges von 674 fl 3 xr 1. Die weitere Zahlung der 2% Perceptions-Gebühr pr 170 fl an die Stadtkasse, welche ohnehin zumeist für die Verwaltung der früheren Dominien bestimmt war, aufzuhören, und 2. wird, anstatt einer noch weiteren Reduction der Pfründenbeträge, die ohnehin im vorigen Jahre
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