Ratsprotokoll vom 2. Oktober 1868

haben daher es auch dem Gemeinderath zur unerläßlichen Pflicht gemacht, zur bestmöglichen Beförderung desselben beizutragen, und die geeigneten Anordnungen zu erlassen. Dazu gehört vor Allem auch eine zweckmäßige Fiacker Ordnung. Der Gemeinderath hat daher in seiner Sitzung vom 9. September d.J. die Erlassung einer Fiacker-Ordnung beschlossen, und die Verfassung derselben der I. Section übertragen. Die Section hat sich in den Hauptbestimmungen an die schon erprobte FiackerOrdnung der Stadt Linz gehalten, welche der Gemeinde Vorstehung auf gestelltes Ansuchen von dem Herrn Bürgermeister in Linz dienstfreundlich mitgetheilt wurde, und Abänderungen nur dort vorgenommen, wo Ortsverhältniße u. polizeyliche Rücksichten es nothwendig gemacht haben. Vor Verfassung des Tarifes wurden die hiesigen Lohnkutscher vorgerufen, und um Angabe der Fahrpreise vernommen, dieselben zusammengestellt, mit dem Linzer Tarife vergliechen, und

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