Wird dem Bittsteller gegen Beibringung eines Bettes und genaue Beobachtung der Hausordnung die Aufname in das Bruderhaus bewilligt. Nachdem die Tages-Ordnung erschöpft war, erbittet sich Herr Gemeinderath Schweikofer das Wort, und trägt derselbe vor: In der Nummer 96 der in Linz erscheinenden sogenannten katholischen Blätter befindet sich eine Korrespondenz aus Steyr dto 7. August 1868 mit der schönen Devise: „Der Wahrheit ein Zeugniß.“ Der löbl. Gemeinderath kann füglich die Hauptsumme des Inhalts dieser Korrespondenz ignoriren, es dürfte aber für denselben eine Ehrensache seyn, den dritten Satz dieses Korrespondenz Artikels zur Kenntniß zu nehmen. Er lautet: Drittens ist die Entstehungsart dergleichen Adressen und Schmerzensschrey eine ganz sonderbare. Als im verflossenen Jahre der anticoncordats Cislathanien durchbrauste und auch Steyr beileibe nicht zurück bleiben konnte, gieng es so her. Es wurde eine Zeit gewählt, wo nach menschlischer Berechnung der selige Herr Kanonikus u. Gemeinderath Alois Zweithurm nicht erscheinen würde, da er aber wieder sein Ver-
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