Wird dem Bittsteller gegen Beibringung eines Bettes und genaue Beobachtung der Haus- ordnung die Aufname in das Bruderhaus bewilligt. Nachdem die Tages-Ordnung erschöpft war, erbittet sich Herr Gemeinderath Schweikofer das Wort, und trägt derselbe vor: In der Nummer 96 der in Linz er- scheinenden sogenannten katholi- schen Blätter befindet sich eine Korrespondenz aus Steyr dto 7. August 1868 mit der schönen Devise: „Der Wahrheit ein Zeugniß.“ Der löbl. Gemeinderath kann füglich die Hauptsumme des Inhalts dieser Korrespondenz ignoriren, es dürf- te aber für denselben eine Ehren- sache seyn, den dritten Satz die- ses Korrespondenz Artikels zur Kenntniß zu nehmen. Er lautet: Drittens ist die Entstehungsart dergleichen Adressen und Schmer- zensschrey eine ganz sonderba- re. Als im verflossenen Jahre der anticoncordats Cislathanien durchbrauste und auch Steyr bei- leibe nicht zurück bleiben konnte, gieng es so her. Es wurde eine Zeit gewählt, wo nach menschli- scher Berechnung der selige Herr Kanonikus u. Gemeinderath Alois Zweithurm nicht erscheinen wür- de, da er aber wieder sein Ver-
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