anderer Staat eingreift, hat kei- ne Berichtigung der Existenz mehr, er ist lahm gelegt in allen seinen Thätigkeiten und führt mir ein Scheinleben. Dieser Freiheit das Staatslebens, der ganzen Entwicklung, dem Ge- bothe der bürgerlichen Gleichbe- rechtigung widerspricht das mit dem römischen Stuhle ab- geschloßene Konkordat vom 18. August 1855, namentlich ist es Artikel XIV der die Gleichheit vor dem Gesetze in schwerster Weise beeinträchtiget, und das Ge- setz über die allgemeinen Rech- te der Staatsbürger vollkommen illusorisch macht. Soll Österreich wirklich zur Frei- heit gelangen, soll unser theures Vaterland befreit werden von dem Geiste der Unduldsamkeit, soll der innere Frieden auf dau- ernde Grundlage sicher gestellt werden, so ist die gänzliche Ab- schaffung dieses unseligen Staatsvertrages, der Oesterreich so lange in Fesseln schlug, unbe- dingt nothwendig. Von diesen Erwägungen gelei- tet, in treuer Anhänglichkeit zur Verfassung, in tiefer Un- terthanstreue zu Sr. Majestät un- serem allergnädigsten Kaiser u. Herrn stellt der ergebenst ge-
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