Ratsprotokoll vom 7. August 1868

haben bereits gegen die päbstli- che Allocution vom 22 Juni 868 welche unsere Staatsgrundgeset- ze und das Ehe und Schulgesetz vom 25. Mai 868 für null und nichtig erklärt, feyerliche Ver- wahrung eingelegt, und der er- gebenst gefertigte Gemeinde- rath dieser Stadt schließt sich in richtiger Erkenntniß seiner staatsbürgerlichen Pflichten die- sen vielfachen Kundgebungen aus aufrichtiger Seele und mit voller Überzeugungs- treue aus. Der Gemeinderath dieser Stadt hat gleichfalls die volle Über- zeugung, daß das hohe kk. Mini- sterium, hervorgegangen aus der Mitte des Parlamentes, ein- gedenk seines Ursprunges, und getreu den Prinzipien, die seine Mitglieder auf den Bänken bei- der Häuser des hohen Reichsta- ges stets mit so viel Scharfsinn und Thatkraft verfochten ha- ben, die Staatsgrundgesetze ehlich und energisch durchfüh- ren, selbe zur Wahrheit ma- chen, in das Leben einführen, und den Eingriffen eines Frem- den Souverains mit aller Kraft sich entgegenstellen wird; denn ein Staat, in dessen Gesetzgebung und Rechte ein

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