Ratsprotokoll vom 7. August 1868

ges ihrem gegebenen Versprechen gemäß, so wie auch den §.13 desselben Vertrages getreulich zu erfüllen; denselben zweitens bekannt zu geben, daß, nachdem es unter den syphilitisch Erkrankten auch Personen boshaften Charakters gibt, der Gemeinderath geneigt sey, für solche im Sondersiechenhause bis auf Weiters ein Lokale in wohnlichen Stand setzen zu lassen, allwo selbe von der menschlichen Gesellschaft während der Kurzeit ganz und sicher abgeschlossen werden können, und drittens: daß jedoch die Heil- u. Verpflegskosten für die im Sondersiechenhause unterzubringenden Syphilitischen nicht wie bisher das ArmenInstitut, sondern im Sinne des §. 9 des Vertrages vom 5. Juny 1849 die barmherzigen Schwestern vom 1. Septbr d.J. angefangen selbst zu tragen haben. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen Theißig Pöltl

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