ches ebenfalls für zwei Weibspersonen dieser Gattung in Reserve bleiben könnte. Wird dieses Projekt genehmigt, dann müßte die Eingangsthür zum Zimmer No 2. vermauert, u. der Eingang in dieses Zimmer vom Vorhaus aus gegenüber dem Eingange in die Gemeinstube gemacht werden. Ebenso wäre das dunkle Gewölbe rückwärts des Brunnens durch etwas Aufschüttung und Vergrösserung des Fensters zu einer sogenannten, aber bequemen Speise herzurichten, u. zwar ebenfalls mit nur geringen Kosten. Nachdem die Spezial Kommission sich bereits am 23. July d.J. einstimmig für Lebendigmachung des §. 9 des Vertrages vom 5. Juni 1849 ausgesprochen, und die 4. Section die Anschauungen des gemeinderäthlich bestellten Comité vollkommen theilt, so erlaube ich mir im Namen derselben zu stellen folgenden Sections-Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle beschließen: Es seyen die barmherzigen Schwester zu St. Anna einzuladen, u. zu ersuchen, erstens nun mehr ohne Weigerung die Bestimmungen des §. 9. des genannten Vertra-
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