Ratsprotokoll vom 7. August 1868

ches ebenfalls für zwei Weibs- personen dieser Gattung in Reserve bleiben könnte. Wird dieses Projekt genehmigt, dann müßte die Eingangsthür zum Zimmer No 2. vermauert, u. der Eingang in dieses Zimmer vom Vor- haus aus gegenüber dem Eingange in die Gemeinstube gemacht werden. Ebenso wäre das dunkle Gewölbe rückwärts des Brunnens durch etwas Aufschüttung und Ver- grösserung des Fensters zu einer sogenannten, aber be- quemen Speise herzurichten, u. zwar ebenfalls mit nur ge- ringen Kosten. Nachdem die Spezial Kommissi- on sich bereits am 23. July d.J. einstimmig für Lebendigmachung des §. 9 des Vertrages vom 5. Juni 1849 ausgesprochen, und die 4. Sec- tion die Anschauungen des gemein- deräthlich bestellten Comité voll- kommen theilt, so erlaube ich mir im Namen derselben zu stellen folgenden Sections-Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle beschließen: Es seyen die barmherzigen Schwe- ster zu St. Anna einzuladen, u. zu ersuchen, erstens nun mehr ohne Weigerung die Bestimmungen des §. 9. des genannten Vertra-

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