des Hauses No 46 18" entfernte Hauptmauer zu stützen, und 2. die Terrasse u. die Dachung über derselben von der Hauptmauer des Hr. Josef Landsiedl zu entfernen, und in gleicher Linie mit der aufzuführenden Mauer, das ist in der Entfernung von 18" von dieser Hauptmauer zu setzen, und 3. habe der Baumeister Franz Arbeshuber wegen planwidrig geführten Bau 15 fl Strafe zu zahlen. Hierüber wurde in der Sitzung vom 24. July d.J. der Antrag gestellt, dem Rekurse in dem Punkte statt zu geben, daß die aufzuführende 12" dicke Hauptmauer nach dem genehmigten Grundriße an die Mauer des Herrn Landsiedl angebaut werden könne. In den übrigen Punkten aber sey das erste Erkentniß anträglich zu bestätigen. Über diese gestellten Anträge wurde ein Beschluß vom Gemeindrathe nicht gefaßt, sondern die Bausektion beauftragt, weitere sehr genaue u. umfassende Erhebungen vorzunehmen, und bis zur nächsten Sitzung, also der heutigen Bericht zu erstatten, und allfäl-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2