Ratsprotokoll vom 7. August 1868

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 7. August 1868 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 7. August 1868 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 12 Gemeinderäthen, und zwar der Herren Vizebürgermeister Plaichinger, Mathias Stalzer, Johann Haratzmüller, Karl Fellerer, Josef Haller, Ferdinand Gründler, Josef Reichl, Ant. Theod. Schweikofer, Leopold Putz, Leopold Huber, Vinzenz Mayer, Franz Schachinger, Josef Theißig. Schriftführer der städtische Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Alois Graßl, Karl Holderer, Josef Reder, Karl Edelbauer, Joseph Werndl, Franz Werndl, Alois Vogl, Alois Vögerl, Josef Landsiedl, Franz Wickhoff. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung, und trägt vor die vom gemeinderäthlich ernannten Comité entworfene Adresse an das hohe kk. Mini- sterium gegen die päbstliche Allocution. Dieselbe lautet: Hohes kk. Ministerium! Die Vertretungskörper vieler Ge- meinden, eine große Anzal von Vereinen und Korporationen

Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 7. August 1868 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 12 Gemeinderäthen, und zwar der Herren Vizebürgermeister Plaichinger, Mathias Stalzer, Johann Haratzmüller, Karl Fellerer, Josef Haller, Ferdinand Gründler, Josef Reichl, Ant. Theod. Schweikofer, Leopold Putz, Leopold Huber, Vinzenz Mayer, Franz Schachinger, Josef Theißig. Schriftführer der städtische Expeditor Franz Amtmann. Abwesend die Herren Gemeinderäthe Alois Graßl, Karl Holderer, Josef Reder, Karl Edelbauer, Joseph Werndl, Franz Werndl, Alois Vogl, Alois Vögerl, Josef Landsiedl, Franz Wickhoff. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung, und trägt vor die vom gemeinderäthlich ernannten Comité entworfene Adresse an das hohe kk. Ministerium gegen die päbstliche Allocution. Dieselbe lautet: Hohes kk. Ministerium! Die Vertretungskörper vieler Gemeinden, eine große Anzal von Vereinen und Korporationen

haben bereits gegen die päbstliche Allocution vom 22 Juni 868 welche unsere Staatsgrundgesetze und das Ehe und Schulgesetz vom 25. Mai 868 für null und nichtig erklärt, feyerliche Verwahrung eingelegt, und der ergebenst gefertigte Gemeinderath dieser Stadt schließt sich in richtiger Erkenntniß seiner staatsbürgerlichen Pflichten diesen vielfachen Kundgebungen aus aufrichtiger Seele und mit voller Überzeugungstreue aus. Der Gemeinderath dieser Stadt hat gleichfalls die volle Überzeugung, daß das hohe kk. Ministerium, hervorgegangen aus der Mitte des Parlamentes, eingedenk seines Ursprunges, und getreu den Prinzipien, die seine Mitglieder auf den Bänken beider Häuser des hohen Reichstages stets mit so viel Scharfsinn und Thatkraft verfochten haben, die Staatsgrundgesetze ehlich und energisch durchführen, selbe zur Wahrheit machen, in das Leben einführen, und den Eingriffen eines Fremden Souverains mit aller Kraft sich entgegenstellen wird; denn ein Staat, in dessen Gesetzgebung und Rechte ein

haben bereits gegen die päbstli- che Allocution vom 22 Juni 868 welche unsere Staatsgrundgeset- ze und das Ehe und Schulgesetz vom 25. Mai 868 für null und nichtig erklärt, feyerliche Ver- wahrung eingelegt, und der er- gebenst gefertigte Gemeinde- rath dieser Stadt schließt sich in richtiger Erkenntniß seiner staatsbürgerlichen Pflichten die- sen vielfachen Kundgebungen aus aufrichtiger Seele und mit voller Überzeugungs- treue aus. Der Gemeinderath dieser Stadt hat gleichfalls die volle Über- zeugung, daß das hohe kk. Mini- sterium, hervorgegangen aus der Mitte des Parlamentes, ein- gedenk seines Ursprunges, und getreu den Prinzipien, die seine Mitglieder auf den Bänken bei- der Häuser des hohen Reichsta- ges stets mit so viel Scharfsinn und Thatkraft verfochten ha- ben, die Staatsgrundgesetze ehlich und energisch durchfüh- ren, selbe zur Wahrheit ma- chen, in das Leben einführen, und den Eingriffen eines Frem- den Souverains mit aller Kraft sich entgegenstellen wird; denn ein Staat, in dessen Gesetzgebung und Rechte ein

anderer Staat eingreift, hat kei- ne Berichtigung der Existenz mehr, er ist lahm gelegt in allen seinen Thätigkeiten und führt mir ein Scheinleben. Dieser Freiheit das Staatslebens, der ganzen Entwicklung, dem Ge- bothe der bürgerlichen Gleichbe- rechtigung widerspricht das mit dem römischen Stuhle ab- geschloßene Konkordat vom 18. August 1855, namentlich ist es Artikel XIV der die Gleichheit vor dem Gesetze in schwerster Weise beeinträchtiget, und das Ge- setz über die allgemeinen Rech- te der Staatsbürger vollkommen illusorisch macht. Soll Österreich wirklich zur Frei- heit gelangen, soll unser theures Vaterland befreit werden von dem Geiste der Unduldsamkeit, soll der innere Frieden auf dau- ernde Grundlage sicher gestellt werden, so ist die gänzliche Ab- schaffung dieses unseligen Staatsvertrages, der Oesterreich so lange in Fesseln schlug, unbe- dingt nothwendig. Von diesen Erwägungen gelei- tet, in treuer Anhänglichkeit zur Verfassung, in tiefer Un- terthanstreue zu Sr. Majestät un- serem allergnädigsten Kaiser u. Herrn stellt der ergebenst ge-

anderer Staat eingreift, hat keine Berichtigung der Existenz mehr, er ist lahm gelegt in allen seinen Thätigkeiten und führt mir ein Scheinleben. Dieser Freiheit das Staatslebens, der ganzen Entwicklung, dem Gebothe der bürgerlichen Gleichberechtigung widerspricht das mit dem römischen Stuhle abgeschloßene Konkordat vom 18. August 1855, namentlich ist es Artikel XIV der die Gleichheit vor dem Gesetze in schwerster Weise beeinträchtiget, und das Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vollkommen illusorisch macht. Soll Österreich wirklich zur Freiheit gelangen, soll unser theures Vaterland befreit werden von dem Geiste der Unduldsamkeit, soll der innere Frieden auf dauernde Grundlage sicher gestellt werden, so ist die gänzliche Abschaffung dieses unseligen Staatsvertrages, der Oesterreich so lange in Fesseln schlug, unbedingt nothwendig. Von diesen Erwägungen geleitet, in treuer Anhänglichkeit zur Verfassung, in tiefer Unterthanstreue zu Sr. Majestät unserem allergnädigsten Kaiser u. Herrn stellt der ergebenst ge-

fertigte Gemeinderath dieser Stadt die Bitte: Das hohe k.k. Ministerium wolle bey Zusammentritt der beiden Häuser des Reichsrathes demselben eine Gesetzesvorlage machen, welche die gänzliche Aufhebung des Konkordates zum Gegenstande hat. Dieser Adressen-Entwurf wurde einstimmig genehmigt. 3915. Herr Bürgermeister bringt zur Kenntniß, daß im Monate Juli 9 freie Gewerbe, und zwar: 1 Krämergewerbe von Johann Schiefermayr 1 Damenkonfektionsgewerbe von Moriz Gschaider 1 Kleidermachergewerbe von Elise Bauer 1 gemischte Waarenhandlung von Karl Edelbauer 1 Schusterwerkzeugmachergewerbe von Johann Schiefermayr 2 Viktualienhandel von Franz Linzmayr & Franz Bachner 1 Zuckerbäckergewerbe von Max Straberger 1 Zucker & Kaffeeverschleißgewerbe von Franz Bachner angemeldet, und dagegen 6 freye Gewerbe, als: 1 Zeug u. Leinwebergewerbe von Karl u. Ferd. Edelbauer 1 Stahlverschleiß u von Karl Edelbauer 1 Färbergewerbe von Ferd. Edelbauer 2 Kirschnergewerbe von der Gaisberger'schen Konkursmassa 1 Getreidehandel von Karl Muckenhuber u. 1 Lohnkutschergewerbe von Heinrich Hofer zurück gelegt worden seyen. Zur Kenntniß genommen. 3834. Gesuch des Dr. Johann Hochhauser Rechtskonsulent der Stadtgemeinde Steyr um Urlaub für die

fertigte Gemeinderath dieser Stadt die Bitte: Das hohe k.k. Ministerium wolle bey Zusammentritt der beiden Häuser des Reichsrathes dem- selben eine Gesetzesvorlage machen, welche die gänzliche Aufhebung des Konkordates zum Gegenstande hat. Dieser Adressen-Entwurf wur- de einstimmig genehmigt. 3915. Herr Bürgermeister bringt zur Kenntniß, daß im Monate Juli 9 freie Gewerbe, und zwar: 1 Krämergewerbe von Johann Schiefermayr 1 Damenkonfektionsgewerbe von Moriz Gschaider 1 Kleidermachergewerbe von Elise Bauer 1 gemischte Waarenhandlung von Karl Edelbauer 1 Schusterwerkzeugmachergewerbe von Johann Schiefermayr 2 Viktualienhandel von Franz Linzmayr & Franz Bachner 1 Zuckerbäckergewerbe von Max Straberger 1 Zucker & Kaffeeverschleißgewerbe von Franz Bachner angemeldet, und dagegen 6 freye Gewerbe, als: 1 Zeug u. Leinwebergewerbe von Karl u. Ferd. Edelbauer 1 Stahlverschleiß u von Karl Edelbauer 1 Färbergewerbe von Ferd. Edelbauer 2 Kirschnergewerbe von der Gaisberger'schen Konkursmassa 1 Getreidehandel von Karl Muckenhuber u. 1 Lohnkutschergewerbe von Heinrich Hofer zurück gelegt worden seyen. Zur Kenntniß genommen. 3834. Gesuch des Dr. Johann Hochhauser Rechtskonsulent der Stadtgemein- de Steyr um Urlaub für die

Dauer der heurigen Landtages- seßion. Wird dem Herrn Bittsteller der nachgesuchte Urlaub bewilligt. I Section. Obmann Herr Vice Bür- germeister Plaichinger. 3275. Rekurs der Johann Zeilberger Gast- geber gegen die Entscheidung der Gemeindevorstehung Steyr vom 12. Juny d.J. Z. 2364 in der Bauan- gelegenheit zwischen ihm und dem H. Josef Landsiedl wegen planwidriger Herstellung ei- nes Pferdestalles u einer Ter- rasse. Vortrag. In dem rekurrirten Erkenntnisse ist ausgesprochen, daß H. Joh. Zeilber- ger dadurch, daß er das Gewöl- be einer Pferdestallung u. die Terrasse sammt Dachung an die Hauptmauer des Hauses N° 46 anbaute, und die im Plane vom 18. März 868 bean- tragte 12" dicke Hauptmauer in einer Entfernung von 18" von der Hauptmauer des Hauses No 46 nicht aufführte, einen planwidrigen Bau geführt, u. schuldig sey. 1. diesen vorschriftswiedrigen Bau zu kassiren, u. das Ge- wolbe des Pferdestalles auf die eigene im Plane beantragte 12" dicke u. von der Hauptmauer

Dauer der heurigen Landtagesseßion. Wird dem Herrn Bittsteller der nachgesuchte Urlaub bewilligt. I Section. Obmann Herr Vice Bürgermeister Plaichinger. 3275. Rekurs der Johann Zeilberger Gastgeber gegen die Entscheidung der Gemeindevorstehung Steyr vom 12. Juny d.J. Z. 2364 in der Bauangelegenheit zwischen ihm und dem H. Josef Landsiedl wegen planwidriger Herstellung eines Pferdestalles u einer Terrasse. Vortrag. In dem rekurrirten Erkenntnisse ist ausgesprochen, daß H. Joh. Zeilberger dadurch, daß er das Gewölbe einer Pferdestallung u. die Terrasse sammt Dachung an die Hauptmauer des Hauses N° 46 anbaute, und die im Plane vom 18. März 868 beantragte 12" dicke Hauptmauer in einer Entfernung von 18" von der Hauptmauer des Hauses No 46 nicht aufführte, einen planwidrigen Bau geführt, u. schuldig sey. 1. diesen vorschriftswiedrigen Bau zu kassiren, u. das Gewolbe des Pferdestalles auf die eigene im Plane beantragte 12" dicke u. von der Hauptmauer

des Hauses No 46 18" entfernte Hauptmauer zu stützen, und 2. die Terrasse u. die Dachung über derselben von der Hauptmauer des Hr. Josef Landsiedl zu entfernen, und in gleicher Linie mit der aufzuführenden Mauer, das ist in der Entfernung von 18" von dieser Hauptmauer zu setzen, und 3. habe der Baumeister Franz Arbeshuber wegen planwidrig geführten Bau 15 fl Strafe zu zahlen. Hierüber wurde in der Sitzung vom 24. July d.J. der Antrag gestellt, dem Rekurse in dem Punkte statt zu geben, daß die aufzuführende 12" dicke Hauptmauer nach dem genehmigten Grundriße an die Mauer des Herrn Landsiedl angebaut werden könne. In den übrigen Punkten aber sey das erste Erkentniß anträglich zu bestätigen. Über diese gestellten Anträge wurde ein Beschluß vom Gemeindrathe nicht gefaßt, sondern die Bausektion beauftragt, weitere sehr genaue u. umfassende Erhebungen vorzunehmen, und bis zur nächsten Sitzung, also der heutigen Bericht zu erstatten, und allfäl-

des Hauses No 46 18" entfernte Hauptmauer zu stützen, und 2. die Terrasse u. die Dachung über derselben von der Haupt- mauer des Hr. Josef Landsiedl zu entfernen, und in gleicher Linie mit der aufzuführen- den Mauer, das ist in der Entfer- nung von 18" von dieser Haupt- mauer zu setzen, und 3. habe der Baumeister Franz Arbeshuber wegen planwidrig geführten Bau 15 fl Strafe zu zahlen. Hierüber wurde in der Sitzung vom 24. July d.J. der Antrag ge- stellt, dem Rekurse in dem Punkte statt zu geben, daß die aufzuführende 12" dicke Haupt- mauer nach dem genehmigten Grundriße an die Mauer des Herrn Landsiedl angebaut werden könne. In den übrigen Punkten aber sey das erste Erkentniß anträglich zu be- stätigen. Über diese gestellten Anträ- ge wurde ein Beschluß vom Gemeindrathe nicht gefaßt, sondern die Bausektion be- auftragt, weitere sehr ge- naue u. umfassende Erhebungen vorzuneh- men, und bis zur nächsten Sitz- ung, also der heutigen Be- richt zu erstatten, und allfäl-

lige Gegenanträge zu stellen. Der Obmann der Bausektion Herr Haller legt seinen Bericht vor, und stellt den Gegenantrag: Daß nach seinem Berichte ad 1. die im Grundriße des Bau- plans vom 18. März d.J. bean- tragte Mauer von 12" welche sich an die Landsiedl'sche Haupt- mauer anlehnen soll, gar nicht aufgeführt wurde, son- dern die Hausmauer des Landsiedl als Stallmauer benützt wird. Da überhaupt aus den ganzen Erhebungen der Bausektion hervorgeht, daß sich bey der Bau-Ausfüh- rung an den genehmigten Bauplane nicht gehalten wur- de, so stelle er den Gegenan- trag gegen den 1. Punkt des Antrages der I. Sektion, und auf Bestätigung aller 3 Punkte des Erkentnißes der Gemeindevorstehung vom 12. Juni 868 Z. 2364 welcher Antrag auch einstimmig angenom- men wurde. Bey dieser An- nahme ist auch den 2. u. 3. Punk- te des Antrages der I. Section beistimmend entsprochen, und das Erkenntniß der Gemeinde, Vorstehung seinem ganzen Inhalte nach auch vom Ge- meindirathe bestätiget.

lige Gegenanträge zu stellen. Der Obmann der Bausektion Herr Haller legt seinen Bericht vor, und stellt den Gegenantrag: Daß nach seinem Berichte ad 1. die im Grundriße des Bauplans vom 18. März d.J. beantragte Mauer von 12" welche sich an die Landsiedl'sche Hauptmauer anlehnen soll, gar nicht aufgeführt wurde, sondern die Hausmauer des Landsiedl als Stallmauer benützt wird. Da überhaupt aus den ganzen Erhebungen der Bausektion hervorgeht, daß sich bey der Bau-Ausführung an den genehmigten Bauplane nicht gehalten wurde, so stelle er den Gegenantrag gegen den 1. Punkt des Antrages der I. Sektion, und auf Bestätigung aller 3 Punkte des Erkentnißes der Gemeindevorstehung vom 12. Juni 868 Z. 2364 welcher Antrag auch einstimmig angenommen wurde. Bey dieser Annahme ist auch den 2. u. 3. Punkte des Antrages der I. Section beistimmend entsprochen, und das Erkenntniß der Gemeinde, Vorstehung seinem ganzen Inhalte nach auch vom Gemeindirathe bestätiget.

3774. Ehekonsensgesuch des Josef Bachtrog Buchdruckereyfaktor zur Verehelichung mit Maria Dürninger. 3743. Dasselbe des Alois Berlinger led. Bauernknecht mit Anna Müller. 3625. Dasselbe des August Bischof Feilhauergesellen mit Karolina Becker. 3596. Dasselbe des Mathias Schrotz Armaturarbeiter mit Josefa Wolfsgruber. Wurde sämmtlichen 4 Bittstellern der Ehekonsens auszufertigen bewilligt. 3755. Gesuch der Polizeywachmannschaft und Verabfolgung der Gebür für durch 26 Tage an Stelle des abgängigen Wachmanns verrichteten Dienstleistungen. Antrag. Sey den Bittstellen die für 26 Tage entfallende Gebür à 60 xr mit 15 fl 60 xr ausnamsweise nur für dieses und zwar zum letzten Male zu bewilligen. Angenommen. 3595. Die Fleischhauer Leopold Kammerhofer, Karl Winklmayer, Josef Well, Josef Ziegler u. Simon Berndt erbiethen sich zur Zahlung eines höhern Öhlbergzinses wegen öfterer Benützung ihrer Fleischbänke daselbst.

3774. Ehekonsensgesuch des Josef Bachtrog Buchdruckereyfak- tor zur Verehelichung mit Maria Dürninger. 3743. Dasselbe des Alois Berlin- ger led. Bauernknecht mit Anna Müller. 3625. Dasselbe des August Bi- schof Feilhauergesellen mit Karolina Becker. 3596. Dasselbe des Mathias Schrotz Armaturarbeiter mit Josefa Wolfsgruber. Wurde sämmtlichen 4 Bittstellern der Ehekonsens auszufertigen bewilligt. 3755. Gesuch der Polizeywachmann- schaft und Verabfolgung der Gebür für durch 26 Tage an Stelle des abgängigen Wach- manns verrichteten Dienst- leistungen. Antrag. Sey den Bittstellen die für 26 Tage entfallende Gebür à 60 xr mit 15 fl 60 xr ausnamsweise nur für dieses und zwar zum letzten Male zu bewilligen. Angenommen. 3595. Die Fleischhauer Leopold Kammerhofer, Karl Winklmayer, Josef Well, Josef Ziegler u. Simon Berndt erbiethen sich zur Zah- lung eines höhern Öhlberg- zinses wegen öfterer Benüt- zung ihrer Fleischbänke daselbst.

Wird den Gesuchstellern be- deutet, daß das öftere Ausschrot- ten im Ölberge keinem Anstande un- terliegt, daß übrigens wegen Vermie- thung sämmtl. Öhlbergfleischbänke bis zum 1. Jänner 869 eine öffentl: Lizitation abgehalten werden wird. 3796. Die Fleischer Kommune der Stadt Steyr stellt den Antrag auf Pachtung des Öhlberges um den jährlichen Betrag von 600 fl. Wurde der Antrag, die Gesuch- steller dahin zu verständigen, daß auf ihren Antrag nicht eingegangen werden könne, sondern daß zur gehörigen Wahrung der Konkurrenz mit Ablauf der gegenwärtigen Pachtzeit d.i. bis 1. Jänner 869 die sämmtl. Ölbergfleischbänke im öffentlichen Lizitations- wege hintangegeben werden, einstimmig angenommen. II. Section. Obmann Herr Gemeinde- rath Josef Theissig. 3793. Das städtische Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadt- kasse Journals für den Monat July 868. Wird auf Grund der von den Herren Gemeinderäthen Josef Theißig und Josef Reichl vorge- nommenen Revision u. des kon- statirten richtigen Befundes gemeinderäthlich genehmigt.

Wird den Gesuchstellern bedeutet, daß das öftere Ausschrotten im Ölberge keinem Anstande unterliegt, daß übrigens wegen Vermiethung sämmtl. Öhlbergfleischbänke bis zum 1. Jänner 869 eine öffentl: Lizitation abgehalten werden wird. 3796. Die Fleischer Kommune der Stadt Steyr stellt den Antrag auf Pachtung des Öhlberges um den jährlichen Betrag von 600 fl. Wurde der Antrag, die Gesuchsteller dahin zu verständigen, daß auf ihren Antrag nicht eingegangen werden könne, sondern daß zur gehörigen Wahrung der Konkurrenz mit Ablauf der gegenwärtigen Pachtzeit d.i. bis 1. Jänner 869 die sämmtl. Ölbergfleischbänke im öffentlichen Lizitationswege hintangegeben werden, einstimmig angenommen. II. Section. Obmann Herr Gemeinderath Josef Theissig. 3793. Das städtische Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für den Monat July 868. Wird auf Grund der von den Herren Gemeinderäthen Josef Theißig und Josef Reichl vorgenommenen Revision u. des konstatirten richtigen Befundes gemeinderäthlich genehmigt.

3818. Relation des Kasseamtes über die Unzulänglichkeit der Kontrolle bey der Bier Ein- und Ausfuhr zum Behufe der Einhebung der Verzehrungs SteuerGemeinde Zuschläge. Die Section stellt den Antrag: Es sey von einem Comité, bestehend aus den Mitgliedern der I. u. II. Section unter Zuzug des Herrn Dr. Hochhauser, des Herrn Kaßier u. dem mit der Protokollirung betrauten Beamten die Instruktion über die Einhebung des Gemeinde Zuschlages bey der Ein-, Durch- und Ausfuhr des Bieres immer entsprechenden Modifikation zu unterziehen, und sodann dem Gemeinderathe zur Bestätigung vorzulegen. Einstimmig angenommen. 3921. Herr Gemeinderath Josef Theißig erstattet Vortrag wegen Revision der Geschäfts Ordnung des Gemeinderathes und stellt den Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle die Abänderung und beziehweise Revision der gemeinderäthlichen Geschäfts Ordnung genehmigen, u. zu diesem Behufe ein Comité bestimmen, welches die Berathung u. Ausarbeitung zu pflegen u. dem Gemeinderathe zur Genehmigung vorzulegen habe. Einhelliger Beschluß nach dem

3818. Relation des Kasseamtes über die Unzulänglichkeit der Kontrolle bey der Bier Ein- und Ausfuhr zum Behufe der Einhe- bung der Verzehrungs Steuer- Gemeinde Zuschläge. Die Section stellt den Antrag: Es sey von einem Comité, beste- hend aus den Mitgliedern der I. u. II. Section unter Zuzug des Herrn Dr. Hochhauser, des Herrn Kaßier u. dem mit der Protokolli- rung betrauten Beamten die Instruktion über die Einhebung des Gemeinde Zuschlages bey der Ein-, Durch- und Ausfuhr des Bieres immer entsprechenden Modifikation zu unterziehen, und sodann dem Gemeinderathe zur Bestätigung vorzulegen. Einstimmig angenommen. 3921. Herr Gemeinderath Josef Theißig erstattet Vortrag wegen Revision der Geschäfts Ordnung des Gemein- derathes und stellt den Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle die Abänderung und beziehweise Revision der gemeinderäthlichen Geschäfts Ordnung genehmigen, u. zu diesem Behufe ein Comité bestimmen, welches die Berathung u. Ausarbeitung zu pflegen u. dem Gemeinderathe zur Ge- nehmigung vorzulegen habe. Einhelliger Beschluß nach dem

Antrage, und wurden als Co- mité Mitglieder die Herren Dr. Hochhauser, Vize-Bürgermeister Plaichinger, u. die Gemeinderäthe Putz, Theißig, Gründler und Schweikofer bestimmt, welche vom Hr. Bürgermeister ein- zuberufen sind. IV Section. Obmann Herr Gemeinde- rath Schweikofer. 3600. Gesuch der Maria Pollack um Bewilligung des höheren Armengeldes von 20 xr für je- des ihrer 2 unmündigen Kinder Rudolf u. Maria Pollack. Wurde der Antrag auf Ab- weisung angenommen. 3779. Schreiben des Herrn Kreisarztes Dr. Mayer mit dem Gutachten u. Vorschlag in Betreff der Prosti- tuirten. Wird zur Berathung dieses Ge¬ genstandes in Comité, beste- hend aus dem Herrn Kreisarzt Dr. Mayr, Stadtarzt Dr. Krako- witzer u. den H Gemeinderäthen der IV. Section bestimmt. 3814. Amtsrelation in Betreff der Pfründnerin Josefa Jachnek. Auf Grund dieser ämtlichen An- zeige ist der Genuß von Josefa Jachnek bisher bezogenen Pfründe einzustellen, u. wird der Sektions- Antrag wegen anderweitiger Verleihung derselben nächstens erfolgen.

Antrage, und wurden als Comité Mitglieder die Herren Dr. Hochhauser, Vize-Bürgermeister Plaichinger, u. die Gemeinderäthe Putz, Theißig, Gründler und Schweikofer bestimmt, welche vom Hr. Bürgermeister einzuberufen sind. IV Section. Obmann Herr Gemeinderath Schweikofer. 3600. Gesuch der Maria Pollack um Bewilligung des höheren Armengeldes von 20 xr für jedes ihrer 2 unmündigen Kinder Rudolf u. Maria Pollack. Wurde der Antrag auf Abweisung angenommen. 3779. Schreiben des Herrn Kreisarztes Dr. Mayer mit dem Gutachten u. Vorschlag in Betreff der Prostituirten. Wird zur Berathung dieses Ge¬ genstandes in Comité, bestehend aus dem Herrn Kreisarzt Dr. Mayr, Stadtarzt Dr. Krakowitzer u. den H Gemeinderäthen der IV. Section bestimmt. 3814. Amtsrelation in Betreff der Pfründnerin Josefa Jachnek. Auf Grund dieser ämtlichen Anzeige ist der Genuß von Josefa Jachnek bisher bezogenen Pfründe einzustellen, u. wird der SektionsAntrag wegen anderweitiger Verleihung derselben nächstens erfolgen.

Nach Erschöpfung der Tages Ordnung bringt Herr Gemeinderath Schweikofer zum Vortrag: Das vom löbl. Gemeinderathe in seiner Sitzung am 24. July d.J. zur Augenscheinahme der Lokalitäten des städtischen Spitales bestimmte Comité bestehend aus den Herren Gemeinderäthen Ferd: Gründler, Ant: Theod: Schweikofer u. Alois Vogl und verstärkt durch Herrn Gemeinderath Alois Vögerl hat seine ihm übertragene Aufgabe bezüglich der Ausmittlung von Lokalitäten zur Unterbringung siphilitisch erkrankter Personen dortselbst Mittwoch den 27. July d.J. erfüllt. Es verfügten sich die genannten Gemeinderäthe zuerst in den Plautzenhof und von da in das Sondersiechenhaus. Belangend unser städtisches Spital, fand das Comité, daß für die syphilitisch erkrankten Personen beiderley Geschlechtes durch Reservirung der beiden kleineren mit den Männer- u. Weibersälen in Verbindung stehenden Zimmer im ersten und zweiten Stockwerke mit Rücksicht der Lokal Eigenschaft des Spitals hinreichend genug Platz vorhanden ist, und diese auch

Nach Erschöpfung der Tages Ord- nung bringt Herr Gemeinde- rath Schweikofer zum Vortrag: Das vom löbl. Gemeinderathe in seiner Sitzung am 24. July d.J. zur Augenscheinahme der Lo- kalitäten des städtischen Spita- les bestimmte Comité bestehend aus den Herren Gemeinderä- then Ferd: Gründler, Ant: Theod: Schweikofer u. Alois Vogl und verstärkt durch Herrn Gemein- derath Alois Vögerl hat seine ihm übertragene Aufgabe bezüglich der Ausmittlung von Lokalitäten zur Unter- bringung siphilitisch erkrank- ter Personen dortselbst Mitt- woch den 27. July d.J. erfüllt. Es verfügten sich die genannten Gemeinderäthe zuerst in den Plautzenhof und von da in das Sondersiechenhaus. Belangend unser städtisches Spital, fand das Comité, daß für die syphili- tisch erkrankten Personen bei- derley Geschlechtes durch Re- servirung der beiden kleine- ren mit den Männer- u. Weiber- sälen in Verbindung stehen- den Zimmer im ersten und zwei- ten Stockwerke mit Rücksicht der Lokal Eigenschaft des Spi- tals hinreichend genug Platz vorhanden ist, und diese auch

zur Aufname dieser Kranken ganz geeignet seyn dürften, wenn die Absonderung von den Kran- kensälen durch Vermauerung der Kommunkationsthüren er- folgt, und insbesondere das Zim- mer im zweiten Stocke der Art abgetheilt wird, daß vorne beim Eingange ein kleines Vor- zimmer gemacht, in welchem der Nachtstuhl und andere Requisi- ten ihren Platz finden könnten. Diese Veränderungen würden keine großen, sondern nur unbe- deutende Kosten verursachen, und ist diese Unterabtheilung dieser Zimmer im Grunde nur in der Weiberabtheilung nothwendig. Die Gründe, welche die Frau Oberin im Spitale zu St. Anna gegen die Unterbringung der Syphilitischen ins Spital über- haupt u. speziel in die erwähn- ten Zimmer vorbringt, wolle der löbl Gemeinderath der Er- wägung unterziehen, denn sie sagt: Daß die syphilitischen Weibspersonen, wie in dieses Zimmer im 2. Stocke unterge- bracht, so ferne selbe so boshaf- ten Charakters wie die gegen- wärtig im Sondersiechenhause befindlichen sind, die Ruhe aller im Spitale befindlichen oft sehr

zur Aufname dieser Kranken ganz geeignet seyn dürften, wenn die Absonderung von den Krankensälen durch Vermauerung der Kommunkationsthüren erfolgt, und insbesondere das Zimmer im zweiten Stocke der Art abgetheilt wird, daß vorne beim Eingange ein kleines Vorzimmer gemacht, in welchem der Nachtstuhl und andere Requisiten ihren Platz finden könnten. Diese Veränderungen würden keine großen, sondern nur unbedeutende Kosten verursachen, und ist diese Unterabtheilung dieser Zimmer im Grunde nur in der Weiberabtheilung nothwendig. Die Gründe, welche die Frau Oberin im Spitale zu St. Anna gegen die Unterbringung der Syphilitischen ins Spital überhaupt u. speziel in die erwähnten Zimmer vorbringt, wolle der löbl Gemeinderath der Erwägung unterziehen, denn sie sagt: Daß die syphilitischen Weibspersonen, wie in dieses Zimmer im 2. Stocke untergebracht, so ferne selbe so boshaften Charakters wie die gegenwärtig im Sondersiechenhause befindlichen sind, die Ruhe aller im Spitale befindlichen oft sehr

schwer Kranken auf eine arge Weise stören, und da das Fenster dieses Zimmers die Aussicht auf den Garten und Strasse gestatte, von da aua auch leicht die gröblichsten Specktakel gemacht werden könnten. Von da weg besichtigten die Mitglieder des Comité die Lokalitäten des Sondersiechenhauses und fanden da die Möglichkeit der Abhilfe dadurch, indem die beiden Lokale No 3 & 4 zu ebener Ende, welche gegenwärtig nur als Vorrathskamern benützt werden, mit Aufwand von nur geringen Kosten in den wohnlichen Stand hergerichtet werden können. Das Lokale No 3. bedarf zu diesem Ende nur die Herstellung eines etwas größeren Fensters eines von Außen heitzbaren Ofens, so wie eines neuen Fußbodens, um ein Lokale für zwey, wen auch boshafte Kranke zu bekommen, welche, da man den Zugang mittelst eines eigenen Gitters leicht absperren kann, von den übrigen Personen des Hauses, wenn es nöthig erscheint, gänzlich abgesondert werden können. Noch weniger Reparaturen erfordert das Lokale Nr. 4, wel-

schwer Kranken auf eine arge Weise stören, und da das Fen- ster dieses Zimmers die Aussicht auf den Garten und Strasse ge- statte, von da aua auch leicht die gröblichsten Specktakel ge- macht werden könnten. Von da weg besichtigten die Mit- glieder des Comité die Lokalitä- ten des Sondersiechenhauses und fanden da die Möglichkeit der Abhilfe dadurch, indem die beiden Lokale No 3 & 4 zu ebener Ende, welche gegenwärtig nur als Vorrathskamern benützt werden, mit Aufwand von nur geringen Kosten in den wohnlichen Stand hergerichtet werden können. Das Lokale No 3. bedarf zu die- sem Ende nur die Herstellung eines etwas größeren Fensters eines von Außen heitzbaren Ofens, so wie eines neuen Fuß- bodens, um ein Lokale für zwey, wen auch boshafte Kran- ke zu bekommen, welche, da man den Zugang mittelst eines eigenen Gitters leicht absperren kann, von den übri- gen Personen des Hauses, wenn es nöthig erscheint, gänzlich ab- gesondert werden können. Noch weniger Reparaturen erfordert das Lokale Nr. 4, wel-

ches ebenfalls für zwei Weibs- personen dieser Gattung in Reserve bleiben könnte. Wird dieses Projekt genehmigt, dann müßte die Eingangsthür zum Zimmer No 2. vermauert, u. der Eingang in dieses Zimmer vom Vor- haus aus gegenüber dem Eingange in die Gemeinstube gemacht werden. Ebenso wäre das dunkle Gewölbe rückwärts des Brunnens durch etwas Aufschüttung und Ver- grösserung des Fensters zu einer sogenannten, aber be- quemen Speise herzurichten, u. zwar ebenfalls mit nur ge- ringen Kosten. Nachdem die Spezial Kommissi- on sich bereits am 23. July d.J. einstimmig für Lebendigmachung des §. 9 des Vertrages vom 5. Juni 1849 ausgesprochen, und die 4. Sec- tion die Anschauungen des gemein- deräthlich bestellten Comité voll- kommen theilt, so erlaube ich mir im Namen derselben zu stellen folgenden Sections-Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle beschließen: Es seyen die barmherzigen Schwe- ster zu St. Anna einzuladen, u. zu ersuchen, erstens nun mehr ohne Weigerung die Bestimmungen des §. 9. des genannten Vertra-

ches ebenfalls für zwei Weibspersonen dieser Gattung in Reserve bleiben könnte. Wird dieses Projekt genehmigt, dann müßte die Eingangsthür zum Zimmer No 2. vermauert, u. der Eingang in dieses Zimmer vom Vorhaus aus gegenüber dem Eingange in die Gemeinstube gemacht werden. Ebenso wäre das dunkle Gewölbe rückwärts des Brunnens durch etwas Aufschüttung und Vergrösserung des Fensters zu einer sogenannten, aber bequemen Speise herzurichten, u. zwar ebenfalls mit nur geringen Kosten. Nachdem die Spezial Kommission sich bereits am 23. July d.J. einstimmig für Lebendigmachung des §. 9 des Vertrages vom 5. Juni 1849 ausgesprochen, und die 4. Section die Anschauungen des gemeinderäthlich bestellten Comité vollkommen theilt, so erlaube ich mir im Namen derselben zu stellen folgenden Sections-Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle beschließen: Es seyen die barmherzigen Schwester zu St. Anna einzuladen, u. zu ersuchen, erstens nun mehr ohne Weigerung die Bestimmungen des §. 9. des genannten Vertra-

ges ihrem gegebenen Versprechen gemäß, so wie auch den §.13 desselben Vertrages getreulich zu erfüllen; denselben zweitens bekannt zu geben, daß, nachdem es unter den syphilitisch Erkrankten auch Personen boshaften Charakters gibt, der Gemeinderath geneigt sey, für solche im Sondersiechenhause bis auf Weiters ein Lokale in wohnlichen Stand setzen zu lassen, allwo selbe von der menschlichen Gesellschaft während der Kurzeit ganz und sicher abgeschlossen werden können, und drittens: daß jedoch die Heil- u. Verpflegskosten für die im Sondersiechenhause unterzubringenden Syphilitischen nicht wie bisher das ArmenInstitut, sondern im Sinne des §. 9 des Vertrages vom 5. Juny 1849 die barmherzigen Schwestern vom 1. Septbr d.J. angefangen selbst zu tragen haben. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen Theißig Pöltl

ges ihrem gegebenen Versprechen gemäß, so wie auch den §.13 des- selben Vertrages getreulich zu erfüllen; denselben zweitens bekannt zu geben, daß, nachdem es unter den syphilitisch Erkrank- ten auch Personen boshaften Charakters gibt, der Gemein- derath geneigt sey, für sol- che im Sondersiechenhause bis auf Weiters ein Lokale in wohnlichen Stand setzen zu las- sen, allwo selbe von der mensch- lichen Gesellschaft während der Kurzeit ganz und sicher abgeschlossen werden können, und drittens: daß jedoch die Heil- u. Verpflegskosten für die im Sondersiechenhause unter- zubringenden Syphilitischen nicht wie bisher das Armen- Institut, sondern im Sinne des §. 9 des Vertrages vom 5. Juny 1849 die barmherzigen Schwestern vom 1. Septbr d.J. angefangen selbst zu tragen haben. Einhelliger Beschluß nach die- sem Antrage. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen Theißig Pöltl

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