Ratsprotokoll vom 24. Juli 1868

durch die Gewalt der hergeschwemmten kompakten Holzmassen der Einsturz der bei den Stadtbrücken eine unvermeidliche Folge. Der Stadt droht daher bey der beantragten Anlage ein ungeheurer Schade[n]. Als Wasseranrainer kann die Stadtgemeinde Steyer die Bewilligung zur Anlage eines für sie so höchst gefährlichen Objektes nie geben, sie protestirt nachdrücklich gegen diese Brückenanlage mit hölzernen Jochen, und wahrt sich hiemit alle gesetzlichen Schritte zur Hintanhaltung dieses Baues. Wurde einhellig beschlossen, dießfalls eine Vorstellung an das hohe Handelsministerium zu machen. 3491. Anzeige des Pol. Coats Adjunkten Wandner gegen den Polizeywachmann Leopold Schörfl wegen Insubordination. Ist an Leopold Schörfl noch einmal ein Warnungsdekret mit dem Beifügen zu erlassen, daß er bey der nächst gegen ihn vorkommenden Beschwerde seines Dienstes entlassen wird.

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