Ratsprotokoll vom 19. Juni 1868

Oberhalb der sogenanten Seilerstiege befindet sich längs der Mauer des ehemaligen Kapuzinerklosters eine fortlaufende Grundfläche, über die ein öffentlicher Fußweg nach Kraxenthal u. Garsten führt. Auf diesem Grunde, welchen der Käufer des Ex. Kapuzinerklosters Baumeister Pichler in 2 Commissions Protokollen als einen öffentlichen im Burgfrieden der Stadt liegenden der Stadt eigenthümlichen Gemeindeweg anerkannt hat, betreibt mit Bewilligung der Gemeinde der Seilermeister Schlader sein Gewerbe mit Spinnen u. Drehen langen der Seile, und verhindert bey den gespannten Seelen dem Eigenthümer des ehemaligen Klostergebäudes u. Gartens den freyen Aus- und Eingang von seinem Garten zu seiner eigenthümlichen Ensleiten. — Deßwegen überreichte Pichler im April 1866 eine Beschwerde bey der Gemeinde gegen den Schlader wegen Beeinträchtigung keiner Rechte. Über dieselbe wurde am 3ten Mai 866 von der Stadtgemeinde als Eigenthümer des öffentlichen Gemeindeweges u. den beiden Partheien eine Commission

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