Ratsprotokoll vom 19. Juni 1868

eine steile Stiege führt, u. wel- cher als Seitenweg von einzel- nen Bewohnern der Ortschaften Pyrach u. Kraxenthal, gleich wie der unterhalb gelegene Schiff- weg benützt wird. Aus dem Gesagten geht klar und deutlich hervor, daß durch die Benutzung des erwähnten öffentlichen Grundes als Sei- lerspinstätte weder Herr Pich- ler in seinem Ausgange ge- hindert ist, noch sonst Je- mand einen Nachtheil erlei- det. Was die Besorgniß eines Rechts streites von Seite des Hrn. Pichler gegen die Gemeinde, u. die deßhalb erlaufenen Kosten anbelangt: so entfällt die- selbe ganz, nachdem hiezu ein Rechtsgrund gar nicht vorhanden ist, und der Ge- meinde doch immerhin das freye unbeschränkte Ver- fügungsrecht zustehen muß, mit dem ihr eigenthümlichen Grunde nach Belieben zu verfügen. Da ich von der Ansicht aus- gehe, daß die Gemeinde da- für zu sorgen habe, den Bür- ger in seinem lang erwor- benen Rechte, so wie in Aus- übung seines Gewerbes

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