Ratsprotokoll vom 19. Juni 1868

eine steile Stiege führt, u. welcher als Seitenweg von einzelnen Bewohnern der Ortschaften Pyrach u. Kraxenthal, gleich wie der unterhalb gelegene Schiffweg benützt wird. Aus dem Gesagten geht klar und deutlich hervor, daß durch die Benutzung des erwähnten öffentlichen Grundes als Seilerspinstätte weder Herr Pichler in seinem Ausgange gehindert ist, noch sonst Jemand einen Nachtheil erleidet. Was die Besorgniß eines Rechts streites von Seite des Hrn. Pichler gegen die Gemeinde, u. die deßhalb erlaufenen Kosten anbelangt: so entfällt dieselbe ganz, nachdem hiezu ein Rechtsgrund gar nicht vorhanden ist, und der Gemeinde doch immerhin das freye unbeschränkte Verfügungsrecht zustehen muß, mit dem ihr eigenthümlichen Grunde nach Belieben zu verfügen. Da ich von der Ansicht ausgehe, daß die Gemeinde dafür zu sorgen habe, den Bürger in seinem lang erworbenen Rechte, so wie in Ausübung seines Gewerbes

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