auf der Seilerstätte abgehalten, bey der nachstehender Vergleich geschlossen wurde: 1. erlaubt die Stadtgenerinde Steyr auch ferner noch und so lange bis sie aus irgend einem öffentlichen oder Privat Interesse diese Erlaubniß zurück zu nehmen findet, - also auf Widerruf dem Seilermeister Schlader die Benutzung des öffentlichen Weges zum Spinnen und Drehen der Seile. 2. Gestattet auch Baumeister Pichler das Angebautseyn der Seilerhütte an seine Gartenmauer jedoch unter den ausdrücklichen Vorbehalt und Verwahrung gegen irgend eine Servitut und nur mit dem Rechte des ihm zustehenden jeweiligen Widerrufes mit welchen Bedingungen Schlader sich einverstanden erklärte. Dieser Vergleich erhielt in allen Punkten, die das Interesse der Stadtgemeinde berührten die gemeinderäthliche Genehmigung. Nach noch nicht 2 Jahren beginnt in neuer Streit. Der Baumeister Pichler läßt nach seiner Angabe im Auftrage des Verschönerungs Vereines auf dem öffentlichen Wege
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