auf der Seilerstätte abgehalten, bey der nachstehender Vergleich geschlossen wurde: 1. erlaubt die Stadtgenerinde Steyr auch ferner noch und so lange bis sie aus irgend einem öffentlichen oder Privat Inter- esse diese Erlaubniß zurück zu nehmen findet, - also auf Widerruf dem Seilermeister Schlader die Benutzung des öffentlichen Weges zum Spinnen und Drehen der Seile. 2. Gestattet auch Baumeister Pichler das Angebautseyn der Seilerhütte an seine Gar- tenmauer jedoch unter den ausdrücklichen Vorbehalt und Verwahrung gegen irgend eine Servitut und nur mit dem Rechte des ihm zustehen- den jeweiligen Widerrufes mit welchen Bedingungen Schla- der sich einverstanden erklärte. Dieser Vergleich erhielt in al- len Punkten, die das Interesse der Stadtgemeinde berührten die gemeinderäthliche Genehmi- gung. Nach noch nicht 2 Jahren beginnt in neuer Streit. Der Baumeister Pichler läßt nach seiner Angabe im Auftra- ge des Verschönerungs Vereines auf dem öffentlichen Wege
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