Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 19. Juni 1868 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 19ten Juni 1868 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen, u. zwar der Herren Vize Bürgermeister Plaichinger, Johann Haratzmül- ler, Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Alois Graßl, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Leopold Huber, Vinzenz Mayr, Josef Reder, Josef Reichl, Franz Schachinger, Mathias Stalzer, Josef Theißig. Schriftführer: Der städt: Expeditor Herr Franz Amtmann. Abwesend: Die Herren, Jos. Landsiedl, Leop. Putz, Franz Werndl, Franz Wickhoff, beurlaubt, Karl Holderer, Ant: Th: Schweikofer, Alois Vogl, Alois Vögerl, Josef Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung und trägt vor: 2704. Schreiben des Stadtpfarrers Herrn Georg Arminger, worin derselbe für die Theilname bey seiner Instalationsfeyer und sonstigen Anordnungen seinen Dank ausspricht. Wird zur Kenntniß genommen. Herr Bürgermeister bringt wei- ters zum Vortrage: 2962. Den Aufruf an die hiesigen Bewohner wegen Betheiligung bey der vorzunehmenden Samm- lung für die durch einen furcht- baren Brand verunglückten Bewohner der Stadt Ybbs, und ladet die Herren Gemeinderäthe ein, diese Sammlung unverweilt vorzunehmen.
Raths-Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 19ten Juni 1868 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen, u. zwar der Herren Vize Bürgermeister Plaichinger, Johann Haratzmüller, Karl Edelbauer, Karl Fellerer, Alois Graßl, Ferdinand Gründler, Josef Haller, Leopold Huber, Vinzenz Mayr, Josef Reder, Josef Reichl, Franz Schachinger, Mathias Stalzer, Josef Theißig. Schriftführer: Der städt: Expeditor Herr Franz Amtmann. Abwesend: Die Herren, Jos. Landsiedl, Leop. Putz, Franz Werndl, Franz Wickhoff, beurlaubt, Karl Holderer, Ant: Th: Schweikofer Alois Vogl, Alois Vögerl, Josef Werndl. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung und trägt vor: 2704. Schreiben des Stadtpfarrers Herrn Georg Arminger, worin derselbe für die Theilname bey seiner Instalationsfeyer und sonstigen Anordnungen seinen Dank ausspricht. Wird zur Kenntniß genommen. Herr Bürgermeister bringt weiters zum Vortrage: 2962. Den Aufruf an die hiesigen Bewohner wegen Betheiligung bey der vorzunehmenden Sammlung für die durch einen furcht baren Brand verunglückten Bewohner der Stadt Ybbs, und ladet die Herren Gemeinderäthe ein, diese Sammlung unverweilt vorzunehmen.
Wurde der erlassene Aufruf einstimmig angenommen, u. beschlossen, daß von Seite der Mitglieder des Gemeinderathes die Sammlung am 20., 21., u. 22. d.Mts. vorgenommen u. das Ergebniß unverweilt an die Gemeindevorstehung Ybbs übersendet werde. I. Section: Herr Vize Bürgermeister Kaj. Plaichinger trägt vor: 2888. Gesuch des Anton Wittenberger Zirkelschmidgesellen um den Konsens zur Verehelichung mit Anna Grubner.Bewilligt. 2898. Dasselbe des Josef Hiblauer Maschinnägelarbeiter zur Verehelichung mit Anna Käferböck. Bewilligt. 2921. Dasselbe des Anton Rohrleitner led. Polierer zur Verehelichung mit Rosa Wimmer. Bewilligt. 2893. Gesuch des Josef Mitterndorfer verw. Ahlschmidgesellen um den Consens zur Verehelichung mit Maria Wiesner. Antrag auf Bewilligung und Ausfertigung des Ehekonsenses. Herr Gemeinderath Schachinger stellt den Gegenantrag. Nachdem der Gesuchsteller
Wurde der erlassene Aufruf einstimmig angenommen, u. beschlos- sen, daß von Seite der Mitglieder des Gemeinderathes die Sammlung am 20., 21., u. 22. d.Mts. vorgenommen u. das Ergebniß unverweilt an die Gemeindevorstehung Ybbs übersendet werde. I. Section: Herr Vize Bürgermei- ster Kaj. Plaichinger trägt vor: 2888. Gesuch des Anton Witten- berger Zirkelschmidgesellen um den Konsens zur Verehe- lichung mit Anna Grubner. Bewilligt. 2898. Dasselbe des Josef Hibl- auer Maschinnägelarbeiter zur Verehelichung mit Anna Käferböck. Bewilligt. 2921. Dasselbe des Anton Rohr- leitner led. Polierer zur Ver- ehelichung mit Rosa Wimmer. Bewilligt. 2893. Gesuch des Josef Mittern- dorfer verw. Ahlschmidgesellen um den Consens zur Vereheli- chung mit Maria Wiesner. Antrag auf Bewilligung und Ausfertigung des Ehekonsen- ses. Herr Gemeinderath Schachinger stellt den Gegenantrag. Nachdem der Gesuchsteller
während der Krankheit seiner verstorbenen Ehegattin nicht in der Lage war, die Kosten für die erforderlichen Medika- mente zu bestreiten, welche daher aus dem Armen Institute bestritten werden mußten, fol- gerichtig die zur Erhaltung einer Familie erforderliche Verdienst und Erwerbsfähig- keit in Zweifel gezogen wer- den muß, so sey Bittsteller mit seinen Gesuchsbegehren abzuweisen. Dieser Gegenantrag wur- de einhellig zum Beschlusse erhoben. 2923. Franz Knoll bittet um Verleihung der erledigten Nachtwächterstelle. Über Einverständniß der Herren Viertelmeister in Enns- dorf stellt die Section den Antrag die erledigte Nachtwächter- stelle dem Franz Knell zu verleihen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 1346 & 1476. Commissions Protokoll über die Beschwerde des Anton Pichler wegen Beseitigung der Seilerspinstätte längs sei- ner Gartenmauer. Herr Referent erstattet hierü- ber folgenden Vortrag
während der Krankheit seiner verstorbenen Ehegattin nicht in der Lage war, die Kosten für die erforderlichen Medikamente zu bestreiten, welche daher aus dem Armen Institute bestritten werden mußten, folgerichtig die zur Erhaltung einer Familie erforderliche Verdienst und Erwerbsfähigkeit in Zweifel gezogen werden muß, so sey Bittsteller mit seinen Gesuchsbegehren abzuweisen. Dieser Gegenantrag wurde einhellig zum Beschlusse erhoben. 2923. Franz Knoll bittet um Verleihung der erledigten Nachtwächterstelle. Über Einverständniß der Herren Viertelmeister in Ennsdorf stellt die Section den Antrag die erledigte Nachtwächterstelle dem Franz Knell zu verleihen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 1346 & 1476. Commissions Protokoll über die Beschwerde des Anton Pichler wegen Beseitigung der Seilerspinstätte längs seiner Gartenmauer. Herr Referent erstattet hierüber folgenden Vortrag
Oberhalb der sogenanten Seilerstiege befindet sich längs der Mauer des ehemaligen Kapuzinerklosters eine fortlaufende Grundfläche, über die ein öffentlicher Fußweg nach Kraxenthal u. Garsten führt. Auf diesem Grunde, welchen der Käufer des Ex. Kapuzinerklosters Baumeister Pichler in 2 Commissions Protokollen als einen öffentlichen im Burgfrieden der Stadt liegenden der Stadt eigenthümlichen Gemeindeweg anerkannt hat, betreibt mit Bewilligung der Gemeinde der Seilermeister Schlader sein Gewerbe mit Spinnen u. Drehen langen der Seile, und verhindert bey den gespannten Seelen dem Eigenthümer des ehemaligen Klostergebäudes u. Gartens den freyen Aus- und Eingang von seinem Garten zu seiner eigenthümlichen Ensleiten. — Deßwegen überreichte Pichler im April 1866 eine Beschwerde bey der Gemeinde gegen den Schlader wegen Beeinträchtigung keiner Rechte. Über dieselbe wurde am 3ten Mai 866 von der Stadtgemeinde als Eigenthümer des öffentlichen Gemeindeweges u. den beiden Partheien eine Commission
Oberhalb der sogenanten Seiler- stiege befindet sich längs der Mauer des ehemaligen Kapuzi- nerklosters eine fortlaufende Grundfläche, über die ein öffent- licher Fußweg nach Kraxenthal u. Garsten führt. Auf diesem Grunde, welchen der Käufer des Ex. Kapuzinerklosters Baumei- ster Pichler in 2 Commissions Pro- tokollen als einen öffentlichen im Burgfrieden der Stadt lie- genden der Stadt eigenthüm- lichen Gemeindeweg aner- kannt hat, betreibt mit Be- willigung der Gemeinde der Seilermeister Schlader sein Ge- werbe mit Spinnen u. Drehen langen der Seile, und verhindert bey den gespannten Seelen dem Eigenthü- mer des ehemaligen Kloster- gebäudes u. Gartens den freyen Aus- und Eingang von seinem Garten zu seiner eigenthüm- lichen Ensleiten. — Deßwegen überreichte Pichler im April 1866 eine Beschwerde bey der Gemeinde gegen den Schlader wegen Beeinträchtigung keiner Rechte. Über dieselbe wurde am 3ten Mai 866 von der Stadtgemeinde als Eigenthümer des öffentli- chen Gemeindeweges u. den beiden Partheien eine Commission
auf der Seilerstätte abgehalten, bey der nachstehender Vergleich geschlossen wurde: 1. erlaubt die Stadtgenerinde Steyr auch ferner noch und so lange bis sie aus irgend einem öffentlichen oder Privat Inter- esse diese Erlaubniß zurück zu nehmen findet, - also auf Widerruf dem Seilermeister Schlader die Benutzung des öffentlichen Weges zum Spinnen und Drehen der Seile. 2. Gestattet auch Baumeister Pichler das Angebautseyn der Seilerhütte an seine Gar- tenmauer jedoch unter den ausdrücklichen Vorbehalt und Verwahrung gegen irgend eine Servitut und nur mit dem Rechte des ihm zustehen- den jeweiligen Widerrufes mit welchen Bedingungen Schla- der sich einverstanden erklärte. Dieser Vergleich erhielt in al- len Punkten, die das Interesse der Stadtgemeinde berührten die gemeinderäthliche Genehmi- gung. Nach noch nicht 2 Jahren beginnt in neuer Streit. Der Baumeister Pichler läßt nach seiner Angabe im Auftra- ge des Verschönerungs Vereines auf dem öffentlichen Wege
auf der Seilerstätte abgehalten, bey der nachstehender Vergleich geschlossen wurde: 1. erlaubt die Stadtgenerinde Steyr auch ferner noch und so lange bis sie aus irgend einem öffentlichen oder Privat Interesse diese Erlaubniß zurück zu nehmen findet, - also auf Widerruf dem Seilermeister Schlader die Benutzung des öffentlichen Weges zum Spinnen und Drehen der Seile. 2. Gestattet auch Baumeister Pichler das Angebautseyn der Seilerhütte an seine Gartenmauer jedoch unter den ausdrücklichen Vorbehalt und Verwahrung gegen irgend eine Servitut und nur mit dem Rechte des ihm zustehenden jeweiligen Widerrufes mit welchen Bedingungen Schlader sich einverstanden erklärte. Dieser Vergleich erhielt in allen Punkten, die das Interesse der Stadtgemeinde berührten die gemeinderäthliche Genehmigung. Nach noch nicht 2 Jahren beginnt in neuer Streit. Der Baumeister Pichler läßt nach seiner Angabe im Auftrage des Verschönerungs Vereines auf dem öffentlichen Wege
Gruben eröffnen zum Einsetzen von Bäumen, zur Verschönerung des Platzes, der Seilermeister Schlader protestirt dagegen, weil selbe seinem Gewerbsbetriebe im Wege stehen, und beide überreichten Beschwerden bey der Gemeinde Vorstehung. Hierüber wurde eine neuerliche Commission abgehalten, bey der ein Vergleich nicht zu Stande kam; da der Baumeister Pichler dem im §. 2 des Vergleichs Protokolles vom 3. Mai 866 vorbehaltenen Widerspruch enolegte, weil er durch die Seilerey in seinem berechtigten freyen Aus- und Eingang zu seiner Ennsleithen gehindert ist, da der Weg durch die Aufstellung der Schrägen und Rechen fortwährend verunstaltet, weil immer eine Anzahl schwerer Steine zum Beschweren der Schrägen benöthiget wird, welche dann auf dem Wege liegen bleiben, wodurch natürlich die öffentliche Passage darunter leidet; er müsse jedenfalls auf seinem Rechte des ganz ungehinderten freyen Aus und Einganges und der vorhabenden Anpflanzung bestehen, u. selbes nöthigenfalls im gerichtlichen Wege verfolgen, und da
Gruben eröffnen zum Einsetzen von Bäumen, zur Verschönerung des Platzes, der Seilermeister Schlader protestirt dagegen, weil selbe seinem Gewerbsbetriebe im Wege stehen, und beide über- reichten Beschwerden bey der Gemeinde Vorstehung. Hierüber wurde eine neuer- liche Commission abgehalten, bey der ein Vergleich nicht zu Stande kam; da der Baumeister Pich- ler dem im §. 2 des Vergleichs Protokolles vom 3. Mai 866 vor- behaltenen Widerspruch enoleg- te, weil er durch die Seilerey in seinem berechtigten freyen Aus- und Eingang zu seiner Ennsleithen gehindert ist, da der Weg durch die Aufstellung der Schrägen und Rechen fort- während verunstaltet, weil immer eine Anzahl schwerer Steine zum Beschweren der Schrägen benöthiget wird, wel- che dann auf dem Wege liegen bleiben, wodurch natürlich die öffentliche Passage darunter leidet; er müsse jedenfalls auf seinem Rechte des ganz un- gehinderten freyen Aus und Einganges und der vorhaben- den Anpflanzung bestehen, u. selbes nöthigenfalls im gericht- lichen Wege verfolgen, und da
der Seilermeister Schlader wegen seinem Gewerbsbetrieb diesen Platz nicht verlassen könne, so tritt nun auch an den Gemein- derath die Frage heran, ob er nicht auch, sey es nun in öffent- lichen oder Privat Interesse seinen Widerruf bey den beste- henden Verhältnißen ausspre- chen wolle. Die Lösung dersel- ben ist unverkennbar eine Über- legungswerthe. Es soll der eine Bürger in sei- nem Gewerbsbetriebe, denn er aus billiger Begünstigung seit vielen Jahren ungehindert ausübet geschützt, dem behaup- teten Rechte des anderen aber auch nicht zu nahe getreten werden. — Wenn nun auch die Verschönerung des Platzes im öffentlichen Interesse liegt, so könnte dieser Umstand allein, weil derselbe nicht absolut nothwendig ist, da es ja gar viele auch schön gelegene Plätze um Steyr zu verschö- nern gibt, den Gemeinde- rath zur Aufhebung eines Ver- trages gewiß nicht bestimmen, etwas anderes aber gebie- thet das Privat Interesse. Es sind dort auch die vorerst behaupteten Recht[e] auch eines Bürgers zu schützen, widrigens
der Seilermeister Schlader wegen seinem Gewerbsbetrieb diesen Platz nicht verlassen könne, so tritt nun auch an den Gemeinderath die Frage heran, ob er nicht auch, sey es nun in öffentlichen oder Privat Interesse seinen Widerruf bey den bestehenden Verhältnißen aussprechen wolle. Die Lösung derselben ist unverkennbar eine Überlegungswerthe. Es soll der eine Bürger in seinem Gewerbsbetriebe, denn er aus billiger Begünstigung seit vielen Jahren ungehindert ausübet geschützt, dem behaupteten Rechte des anderen aber auch nicht zu nahe getreten werden. — Wenn nun auch die Verschönerung des Platzes im öffentlichen Interesse liegt, so könnte dieser Umstand allein, weil derselbe nicht absolut nothwendig ist, da es ja gar viele auch schön gelegene Plätze um Steyr zu verschönern gibt, den Gemeinderath zur Aufhebung eines Vertrages gewiß nicht bestimmen, etwas anderes aber gebiethet das Privat Interesse. Es sind dort auch die vorerst behaupteten Recht[e] auch eines Bürgers zu schützen, widrigens
jedenfalls die Stadtgemeinde einen zweifelhaften aber gewiß mit bedeutenden Kosten verbundenen Prozeß wird führen müssen, und immerwährende Streitigkeiten vorauszusehen sind; und da mögliche Schonung der Finanzen eine Hauptpflicht der Gemeinde Vertretung ist, so stellet die Section den Antrag: Den §. 1. des Protokolles vom 3. Mai 1866 Kraft des der Gemeinde zustehenden Rechtes aufzulösen, und dem Seilermeister Schlader den ferneren Betrieb seines Gewerbes auf dem fraglichen Platze nicht mehr zu gestatten; welcher Beschluß der Section noch dadurch erleichtert wird, daß Schlader den Vermittlungsantrag eines anderen tauglichen und bequemen Platzes zum Betriebe seines Gewerbes zurück gewiesen hat, und er von der Gemeinde ja doch nicht verlangen kann, daß die selbe ihm einen Platz zu seinem Gewerbsbetriebe besorge: Herr Gemeinderath Vinzenz Mayer stellt hierauf folgenden Gegenantrag: Es ist eine allgemein bekannte Thatsache und erwiesen, daß die
jedenfalls die Stadtgemeinde einen zweifelhaften aber gewiß mit bedeutenden Ko- sten verbundenen Prozeß wird führen müssen, und im- merwährende Streitigkeiten vorauszusehen sind; und da mögliche Schonung der Finan- zen eine Hauptpflicht der Ge- meinde Vertretung ist, so stellet die Section den Antrag: Den §. 1. des Protokolles vom 3. Mai 1866 Kraft des der Gemeinde zustehenden Rechtes aufzulö- sen, und dem Seilermeister Schlader den ferneren Betrieb seines Gewerbes auf dem fraglichen Platze nicht mehr zu gestatten; welcher Be- schluß der Section noch dadurch erleichtert wird, daß Schlader den Vermittlungsantrag eines anderen tauglichen und bequemen Platzes zum Betriebe seines Gewerbes zurück gewiesen hat, und er von der Gemeinde ja doch nicht verlangen kann, daß die selbe ihm einen Platz zu sei- nem Gewerbsbetriebe besorge: Herr Gemeinderath Vinzenz Mayer stellt hierauf folgenden Gegenantrag: Es ist eine allgemein bekannte Thatsache und erwiesen, daß die
Seilerspinnstätte auf dem in Rede stehenden Platze ganz gewiß schon über 100 Jahre als solche besteht, und von den jeweiligen Seilermeistern in Reichenschwall anstandslos benützt wurde; durch das Spinnen und Drehen der Seile, welches meistentheils in den frühen Morgenstunden statt findet, wird in seinem Wege daselbst Niemand beirrt, ebenso ist Herr Pichler in sei- nem rückwärtigen Garten- ausgange nicht behindert, derselbe erleidet daher hie- durch durchaus keinen Schaden. Die von ihm daselbst vorgenom- menen Anpflanzungen, wo- durch der öffentliche Weg ver- engt wurde, sind ohne Wissen und Einwilligung der Gemein- de eigenmächtig vorgenommen worden; demohngeachtet ist noch hinreichender Platz sowohl für das Publikum zum Gehen, als für den Seiler zum Spinnen und Drehen seiner Seile vorhanden. Überdieß ist dieser Platz keine solcher öffentlicher Weg, wel- cher vom Publikum als Prome- nadeplatz zahlreich benützt und begangen wird, sondern selber ist nur ein sogenannter Verbindungsweg, zu welchem
Seilerspinnstätte auf dem in Rede stehenden Platze ganz gewiß schon über 100 Jahre als solche besteht, und von den jeweiligen Seilermeistern in Reichenschwall anstandslos benützt wurde; durch das Spinnen und Drehen der Seile, welches meistentheils in den frühen Morgenstunden statt findet, wird in seinem Wege daselbst Niemand beirrt, ebenso ist Herr Pichler in seinem rückwärtigen Gartenausgange nicht behindert, derselbe erleidet daher hiedurch durchaus keinen Schaden. Die von ihm daselbst vorgenommenen Anpflanzungen, wodurch der öffentliche Weg verengt wurde, sind ohne Wissen und Einwilligung der Gemeinde eigenmächtig vorgenommen worden; demohngeachtet ist noch hinreichender Platz sowohl für das Publikum zum Gehen, als für den Seiler zum Spinnen und Drehen seiner Seile vorhanden. Überdieß ist dieser Platz keine solcher öffentlicher Weg, welcher vom Publikum als Promenadeplatz zahlreich benützt und begangen wird, sondern selber ist nur ein sogenannter Verbindungsweg, zu welchem
eine steile Stiege führt, u. welcher als Seitenweg von einzelnen Bewohnern der Ortschaften Pyrach u. Kraxenthal, gleich wie der unterhalb gelegene Schiffweg benützt wird. Aus dem Gesagten geht klar und deutlich hervor, daß durch die Benutzung des erwähnten öffentlichen Grundes als Seilerspinstätte weder Herr Pichler in seinem Ausgange gehindert ist, noch sonst Jemand einen Nachtheil erleidet. Was die Besorgniß eines Rechts streites von Seite des Hrn. Pichler gegen die Gemeinde, u. die deßhalb erlaufenen Kosten anbelangt: so entfällt dieselbe ganz, nachdem hiezu ein Rechtsgrund gar nicht vorhanden ist, und der Gemeinde doch immerhin das freye unbeschränkte Verfügungsrecht zustehen muß, mit dem ihr eigenthümlichen Grunde nach Belieben zu verfügen. Da ich von der Ansicht ausgehe, daß die Gemeinde dafür zu sorgen habe, den Bürger in seinem lang erworbenen Rechte, so wie in Ausübung seines Gewerbes
eine steile Stiege führt, u. wel- cher als Seitenweg von einzel- nen Bewohnern der Ortschaften Pyrach u. Kraxenthal, gleich wie der unterhalb gelegene Schiff- weg benützt wird. Aus dem Gesagten geht klar und deutlich hervor, daß durch die Benutzung des erwähnten öffentlichen Grundes als Sei- lerspinstätte weder Herr Pich- ler in seinem Ausgange ge- hindert ist, noch sonst Je- mand einen Nachtheil erlei- det. Was die Besorgniß eines Rechts streites von Seite des Hrn. Pichler gegen die Gemeinde, u. die deßhalb erlaufenen Kosten anbelangt: so entfällt die- selbe ganz, nachdem hiezu ein Rechtsgrund gar nicht vorhanden ist, und der Ge- meinde doch immerhin das freye unbeschränkte Ver- fügungsrecht zustehen muß, mit dem ihr eigenthümlichen Grunde nach Belieben zu verfügen. Da ich von der Ansicht aus- gehe, daß die Gemeinde da- für zu sorgen habe, den Bür- ger in seinem lang erwor- benen Rechte, so wie in Aus- übung seines Gewerbes
wo möglich zu unterstützen, was jedoch durch Entziehung der Bewilligung zum fer- neren Spinnen u. Drehen der Seile auf diesem Platze nicht der Fall wäre, und in Erwägung des wesentlichen Umstandes, daß der erwähn- te Platz von jeher seit vielen Jahren ohne die minderste Beschwerde stets als Seiler- spinstätte benützt und ver- wendet wurde, stelle ich den Gegenantrag: Es sey dem Seilermeister Franz Schlader das Spinnen u. Drehen der Seile auf dem öffentlichen Grun- de längs der Pichler'schen Gar- tenmauer, welches Recht von ihm und seinen Besitzvorfahren bereits über 100 Jahre unge- stört ausgeübt würde, ferner- hin wie bisher zu gestatten. Dieser Gegenantrag wurde zur Abstimmung gebracht, u. der Sections Antrag mit 9 Stim- men gegen 5 Stimmen mit dem Beisatze zum Beschluße erho- ben, daß dem Seilermeister Franz Schlader das Spinnen und Drehen der Seile auf dem öffent- lichen Grunde längs der Pich- ler'schen Gartenmauer noch bis zum neuen Jahre 1869 ge- stattet werde.
wo möglich zu unterstützen, was jedoch durch Entziehung der Bewilligung zum ferneren Spinnen u. Drehen der Seile auf diesem Platze nicht der Fall wäre, und in Erwägung des wesentlichen Umstandes, daß der erwähnte Platz von jeher seit vielen Jahren ohne die minderste Beschwerde stets als Seilerspinstätte benützt und verwendet wurde, stelle ich den Gegenantrag: Es sey dem Seilermeister Franz Schlader das Spinnen u. Drehen der Seile auf dem öffentlichen Grunde längs der Pichler'schen Gartenmauer, welches Recht von ihm und seinen Besitzvorfahren bereits über 100 Jahre ungestört ausgeübt würde, fernerhin wie bisher zu gestatten. Dieser Gegenantrag wurde zur Abstimmung gebracht, u. der Sections Antrag mit 9 Stimmen gegen 5 Stimmen mit demBeisatze zum Beschluße erhoben, daß dem Seilermeister Franz Schlader das Spinnen und Drehen der Seile auf dem öffentlichen Grunde längs der Pichler'schen Gartenmauer noch bis zum neuen Jahre 1869 gestattet werde.
II. Section: Obman Herr Gemeinderath Josef Theissig. 2796. Das städtische Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für den Monath May 1868: Wurde auf Grund der von den Gemeinderäthen Herrn Theißig u. Edelbauer vorgenommenen Revision und constatirten richtigen Befunde gemeindräthlich genehmigt. 2823. Commissions Protokoll über die amtliche Scontrirung sämmtlicher unter der Gebarung des Stadtkassiers stehender öffentlichen Kassen. Wird zur befriedigenden Kenntniß genommen. 2906. Relation des Kasseamtes über die Nothwendigkeit theils neuer, theils veränderter Assekurirung städtischer Gebäude. Antrag: Auf Grund der vorliegenden Relation beantragt die Section, die Assekurranzprämie für das Theatergebäude von 1460 fl auf 2500 fl zu erhöhen, das erkaufte Kohlerhaus No 509 sammt Stadl bey der oberöst. Landes Assekurranz um 600 fl versichern zu lassen, dagegen die sämmtliche Theater Einrichtung bey der Assekur-
II. Section: Obman Herr Gemeinderath Josef Theissig. 2796. Das städtische Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse Journals für den Monath May 1868: Wurde auf Grund der von den Gemeinderäthen Herrn Theißig u. Edelbauer vorgenommenen Revision und constatirten rich- tigen Befunde gemeindräth- lich genehmigt. 2823. Commissions Protokoll über die amtliche Scontrirung sämmt- licher unter der Gebarung des Stadtkassiers stehender öffentlichen Kassen. Wird zur befriedigenden Kenntniß genommen. 2906. Relation des Kasseamtes über die Nothwendigkeit theils neuer, theils veränderter Assekurirung städtischer Ge- bäude. Antrag: Auf Grund der vorlie- genden Relation beantragt die Section, die Assekurranzprä- mie für das Theatergebäude von 1460 fl auf 2500 fl zu erhö- hen, das erkaufte Kohlerhaus No 509 sammt Stadl bey der oberöst. Landes Assekurranz um 600 fl versichern zu lassen, dage- gen die sämmtliche Theater Einrichtung bey der Assekur-
ranz Anstalt „Azienda-Aßicu- ratrice“ in Triest um die Prämie von 5000 fl auf 5 Jahre zu ver- sichern. Wurde einstimmig genehmi- get. 2922. Das Amt berichtet we- gen Erlöschung des Termines zur Wiederversteuerung der Hunde. Ist die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1868/9 mit 1. August d.J. bis 31. July 1869 unter den in der Kund- machung von 7. Juni 867 Z. 2560 angeführten Modalitäten mit dem Bedeuten zu veran- lassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer pr 1 fl bis Ende August l.J. beim Armen Instituts Kaßier zu geschehen habe. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Für die IV. Section trägt vor: Herr Ge- meinderath Franz Schachinger. 2881. Schreiben der Direktion der kärntn. Landes Wohlthätigkeits Anstalt Klagenfurt wegen Zahlung von Gebärhausver- pflegskosten pr 27 f 9 xr für Fran- ziska Seebacher. Sind vorerst vom Amte die näheren Erhebungen zu pflegen.
ranz Anstalt „Azienda-Aßicuratrice“ in Triest um die Prämie von 5000 fl auf 5 Jahre zu versichern. Wurde einstimmig genehmiget. 2922. Das Amt berichtet wegen Erlöschung des Termines zur Wiederversteuerung der Hunde. Ist die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1868/9 mit 1. August d.J. bis 31. July 1869 unter den in der Kundmachung von 7. Juni 867 Z. 2560 angeführten Modalitäten mit dem Bedeuten zu veranlassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer pr 1 fl bis Ende August l.J. beim Armen Instituts Kaßier zu geschehen habe. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Für die IV. Section trägt vor: Herr Gemeinderath Franz Schachinger. 2881. Schreiben der Direktion der kärntn. Landes Wohlthätigkeits Anstalt Klagenfurt wegen Zahlung von Gebärhausverpflegskosten pr 27 f 9 xr für Franziska Seebacher. Sind vorerst vom Amte die näheren Erhebungen zu pflegen.
2889. Gesuch der Magdalena Steininger in Urfahr um Erhöhung der Alimentation für das in ihrer Erziehung u. Pflege befindliche Kind Franziska Stumberger. Nach dem Franziska Stumberger in der Leopoldstadt zu Wien in Diensten sich befindet, so ist durch das betreffende Gemeindebezirk[amt] die nähere Erhebung zu pflegen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Pöltl
2889. Gesuch der Magdalena Stei- ninger in Urfahr um Erhöhung der Alimentation für das in ihrer Erziehung u. Pflege befind- liche Kind Franziska Stumber- ger. Nach dem Franziska Stumberger in der Leopoldstadt zu Wien in Diensten sich befindet, so ist durch das betreffende Gemein- debezirk[amt] die nähere Erhebung zu pflegen. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Theißig Pöltl
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