1835. Vortrag wegen Constituirung des Gemeinderathes und Vorname der Vizebürgermeisterwahl. Auf Grundlage der so eben er- folgten Bestätigung der jüngst stattgehabten Neu- und Ergänzungs- wahlen des Gemeinderathes lade ich den löbl. Gemeinderath hiemit ein, den Tag zu bestimmen, an welchem die Constituirung des durch die Neuwahlen ergänzten Gemeinderathes stattfinden soll. Ich erlaube mir hiezu Sonntag den 26. April d.J. Vormittags 11. Uhr in Vorschlag zu bringen. Nachdem das Mandat des Herrn Vize Bürgermeisters abgelau- fen ist, so hat nach §. 41 des Ge- meinde Statutes der Stadt Steyer der Gemeinderath durch absolute Stimmenmehr- heit auf die Dauer Eines Jah- res wieder den Vizebürger- meister, worüber die Vor- schriften im Gemeinde Statute normirt sind, zu wählen, und erlaube mir den Antrag zu stellen: Daß bey der auf Sonntag den 26. d.Mts. angeordneten außer- ordentlichen Gemeinderaths- sitzung nach erfolgter Constitu- irung des Gemeinderathes die Wahl des Vize Bürgermeisters
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