Ratsprotokoll vom 3. April 1868

1414. 1475. 1539. Die Wahlkommissionen der 3 Wahlkörper überreichen die Wahlakten über die am 23t. 27t.u 30t. März d.J. vorgenomme- nen Gemeinderathswahlen. Vortrag. Die Gemeinderathswahlen sind nunmehr vollendet, und nach §. 38. des Gemeindestatutes ist ein Termin von 8 Tagen anbe- raumt, um etwaige Reklama- tionen gegen die Giltigkeit der Wahlen beim Gemeinde- rathe anbringen zu können. Diese Reklamationsfrist läuft am 7t d.Mts ab. Ich erlaube mir demnach den Vorschlag zu ma- chen, daß von einem Comité bestehend aus den Herren Ge- meinderäthen Vogl, Stalzer u. Schachinger nach Ablauf des Reklamationstermines die Prüfung der Wahlakten vor- genommen, und das Resultat derselben bis zur nächsten Gemeinderaths Sitzung berich- tet werde. Wurde dieser Antrag einstim- mig angenommen. ad No. 1451. Organisations Statut der städtischen Polizeywache. Wurde vollen Inhalts geneh- migt, und einhellig beschlos- sen, daß zur Handhabung der Lokalpolizey nebst den

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