Ratsprotokoll vom 3. April 1868

1414. 1475. 1539. Die Wahlkommissionen der 3 Wahlkörper überreichen die Wahlakten über die am 23t. 27t.u 30t. März d.J. vorgenommenen Gemeinderathswahlen. Vortrag. Die Gemeinderathswahlen sind nunmehr vollendet, und nach §. 38. des Gemeindestatutes ist ein Termin von 8 Tagen anberaumt, um etwaige Reklamationen gegen die Giltigkeit der Wahlen beim Gemeinderathe anbringen zu können. Diese Reklamationsfrist läuft am 7t d.Mts ab. Ich erlaube mir demnach den Vorschlag zu machen, daß von einem Comité bestehend aus den Herren Gemeinderäthen Vogl, Stalzer u. Schachinger nach Ablauf des Reklamationstermines die Prüfung der Wahlakten vorgenommen, und das Resultat derselben bis zur nächsten Gemeinderaths Sitzung berichtet werde. Wurde dieser Antrag einstimmig angenommen. ad No. 1451. Organisations Statut der städtischen Polizeywache. Wurde vollen Inhalts genehmigt, und einhellig beschlossen, daß zur Handhabung der Lokalpolizey nebst den

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