Ratsprotokoll vom 18. März 1868

Zu den Letzteren gehört die Stadt- gemeinde Steyer, und Steyer ist die einzige Stadt im Kronlande welche das Glück hat, das Patro- natsrecht über eine Pfarre, nämlich über jene zu St. Michael in Steyrdorf auszuüben. Der Gemeinderath der Stadt Steyer hat somit das Recht, diese Pfarre im Erledigungsfalle mit einem ihm und der Pfarr- gemeinde Steyrdorf beliebi- gen und zum Pfarramte be- fähigten Priester frey und ganz unabhängig von äusse- ren Einflüssen zu besetzen. Dieser Fall nun an den löbl. Gemeinderath herangetreten, und die heutige Versammlung gibt Zeugniß von der gros- sen Wichtigkeit des vorzuneh- menden Wahlaktes. Mit einer seltenen Einstim- migkeit vertraut die große Majorität der steuerpflichti- gen Bewohner Steyrdorf auf den löbl Gemeinderath, und gibt sich der gerechten Hoffnung hin, Wohlderselbe werde bey der heute vorzunehmenden Pfarr-Präsentation zunächst ihre Wünsche und ihre Bitte berücksichtigen. Nach dem Erlaße des hochwür- digsten bischöfl. Konsistoriums

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2