Ratsprotokoll vom 18. März 1868

Zu den Letzteren gehört die Stadtgemeinde Steyer, und Steyer ist die einzige Stadt im Kronlande welche das Glück hat, das Patronatsrecht über eine Pfarre, nämlich über jene zu St. Michael in Steyrdorf auszuüben. Der Gemeinderath der Stadt Steyer hat somit das Recht, diese Pfarre im Erledigungsfalle mit einem ihm und der Pfarrgemeinde Steyrdorf beliebigen und zum Pfarramte befähigten Priester frey und ganz unabhängig von äusseren Einflüssen zu besetzen. Dieser Fall nun an den löbl. Gemeinderath herangetreten, und die heutige Versammlung gibt Zeugniß von der grossen Wichtigkeit des vorzunehmenden Wahlaktes. Mit einer seltenen Einstimmigkeit vertraut die große Majorität der steuerpflichtigen Bewohner Steyrdorf auf den löbl Gemeinderath, und gibt sich der gerechten Hoffnung hin, Wohlderselbe werde bey der heute vorzunehmenden Pfarr-Präsentation zunächst ihre Wünsche und ihre Bitte berücksichtigen. Nach dem Erlaße des hochwürdigsten bischöfl. Konsistoriums

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2