zuzumitteln sind. Nach Ableben der Frau Elise Dukart geht die Verleihung an die jeweilige GemeindeVorstehung über. Die 3. Stiftung, welche Frau Elise Dukart machte führt den Namen Elisabeth Dukart' sche Stiftung für arme Blinde, und hat Frau Elise Dukart hiezu und Metal Obligation pr 1000 fl der Gemeindevorstehung übergeben, welche eben falls in der Depositenkasse hinterlegt wurde. Die Interessen von dieser Obligation hat sich Frau Elise Dukart für ihre Lebensdauer vorbehalten, nach ihrem Ableben aber hat auf diesen Interessengenuß eine arme blinde Person Anspruch, und es ist ihr dieser Interessenbetrag in monatlichen Raten auszubezalen. Das Verleihungsrecht steht dem Gemeinderathe zu. Diese Stiftungen sind für die Stadt Steyr von großer Bedeutung, denn wir haben in neuerer Zeit, ohnedieß die traurige Thatsache zu konstatiren, daß bey der wachsenden Zahl der Armen die Zahl derjenigen abgenommen
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